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Herzlich Willkommen im digitalen Inklusionsbüro des Kreises Herzogtum Lauenburg

Das digitale Inklusionsbüro gibt einen Überblick über bestehende Beratungsangebote zu den Themen

Inklusion

Behinderung

Barrierefreiheit

im Kreis Herzogtum Lauenburg und darüber hinaus.

Die Aktualität der Informationen wird von den jeweiligen Anbietern der Internetseiten sichergestellt.

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Flyer INKLUSION Flyer 2024 PDF

Inklusionsbeauftragter

Herr Preusche

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg


Was bedeutet Inklusion

                     ©Aktion Mensch

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen verschieden und Teil einer Gemeinschaft sind.

Niemand wird ausgeschlossen, weil er oder sie anders ist.

Die Abschaffung von Barrieren und das Ende von Diskriminierung stehen im Fokus.

Notwendige strukturelle Rahmenbedingen werden mit dem Ziel geschaffen, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens zu realisieren.

Das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen von Anfang an, beendet das bisherige Wechselspiel von Exklusion (ausgrenzen) und Integration (wieder hereinholen).

Inklusion bedeutet auch, dass sich nicht der Einzelne an bestehende Strukturen anpassen muss. Vielmehr bedarf es Strukturen die so gestaltet sind, dass alle Menschen der Gesellschaft ihr Recht auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können.

in Leichter Sprache

"Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört.

Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen.

Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast.

Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule.

Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion."

Aktion Mensch   https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion

Inklusion. Einfach erklärt.

Ein Video von den Montag Stiftungen   https://vimeo.com/montagstiftungen/inklusioneinfacherklart

 WAS IST INKLUSION?   Fragen und Antworten  

Was ist Inklusion

Leichte Sprache   WAS IST INKLUSION?   28 Fragen und 28 Antworten

Inklusion-Leichte-Sprache

Kreis-Aktions-Plan Inklusion für den Kreis Herzogtum Lauenburg

Kreisaktionsplan Inklusion 2020

Kreisaktionsplan Inklusion in Leichter Sprache

Aktuelles

Veranstaltungen Pflegestützpunkt

Internet   https://www.pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de/


Mölln inklusiv 2022-2027

"Ziel des Projekts „Mölln Inklusiv 2022 – 2027“ ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Mölln.

Internet   https://moelln-inklusiv.de/


Tagesaktuelle Nachrichten zur Behindertenpolitik

Internet   https://kobinet-nachrichten.org/


Fernsehen mit voller Inklusion - Neues Angebot der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien

Internet   https://www.abm-medien.de/


Fernsehen für Alle - Filtere das TV-Programm nach Sendungen mit Untertiteln und Audiodeskription

Internet   https://tvfueralle.de/

Beratungstellen allgemein

Beratung im Kreis Herzogtum Lauenburg

Zuständigkeit finden mit ZuFiSH

Beratung von Menschen mit Behinderung im Kreis Herzogtum Lauenburg (EUTB)

Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung

Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg

Rechtsauskunft

Koordinierungsstelle Demenz

Ehrenamt

Rente

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Kreis Herzogtum Lauenburg

Bürgerportal

Kinderschutz und Koordination (KuK)

Selbsthilfeberatung (KIBIS) im Kreis Herzogtum Lauenburg

Gehörlosentreff Mölln

Gebärdensprachdolmetschende

Schulung für Blinde und Sehbehinderte

Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung / Inklusion

Kreisseniorenbeirat des Kreises Herzogtum Lauenburg

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) im Kreis Herzogtum Lauenburg

Autonom Leben e.V.

Sozialverband Deutschland (SoVD) Kreisverband Herzogtum Lauenburg

Sozialverband VdK - Ortsverband Elbgeest

Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg

Allgemeine Beratung

Telefon Seelsorge

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

ARZT Suche

Schwerbehinderung beantragen

Mein Kind ist behindert

Landesverband für körper- und mehrfach­behinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V.

Familienratgeber

Katastrophenschutz in Leichter Sprache

Notfall-Mappe

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen

Euroschlüssel für für Behindertentoiletten, Aufzüge und Parkplatzschranken

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)

WOHNEN

Gesetze und Verordnungen

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK)

Internet   https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=8

in Leichter Sprache

Internet   https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/LS/UN-Konvention_leichteSprache.pdf?__blob=publicationFile&v=6


Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz 2

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

Internet   https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html


Behindertengleichstellungsgesetz

Internet   https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Internet   https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile


Bundesteilhabegesetz

Internet   https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/SGB_IX.pdf


Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein

Internet   https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/service/downloadgallery/beauftragter_men/LBGG_webform.pdf


Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 7

Inklusion

Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein.


Internet   https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VerfSH2014rahmen


Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG), Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein

Internet   https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SbStGSH2009pELS


Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Internet   https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/rechtssammlung


Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 8, Absatz 3, Satz 3

"Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen."

Internet   https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html


Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache DIN SPEC 33429