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Herzlich Willkommen im digitalen Inklusionsbüro des Kreises Herzogtum Lauenburg

Das digitale Inklusionsbüro gibt einen Überblick über bestehende Beratungsangebote zu den Themen

Inklusion

Behinderung

Barrierefreiheit

im Kreis Herzogtum Lauenburg und darüber hinaus.

Die Aktualität der Informationen wird von den jeweiligen Anbietern der Internetseiten sichergestellt.

Für eine zielgerichtete Suche, wurden die Informationen in Abschnitte gegliedert.

Mit einem Mausklick auf die jeweilige Internetseite wird man direkt zum Anbieter weitergeleitet.

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Inklusionsbeauftragter

Herr Preusche

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg


Was bedeutet Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen verschieden und Teil einer Gemeinschaft sind.

Niemand wird ausgeschlossen, weil er oder sie anders ist.

Die Abschaffung von Barrieren und das Ende von Diskriminierung stehen im Fokus.

Notwendige strukturelle Rahmenbedingen werden mit dem Ziel geschaffen, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens zu realisieren.

Das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen von Anfang an, beendet das bisherige Wechselspiel von Exklusion (ausgrenzen) und Integration (wieder hereinholen).

Inklusion bedeutet auch, dass sich nicht der Einzelne an bestehende Strukturen anpassen muss. Vielmehr bedarf es Strukturen die so gestaltet sind, dass alle Menschen der Gesellschaft ihr Recht auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können.

in Leichter Sprache

"Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört.

Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen.

Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast.

Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule.

Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion."

Aktion Mensch   https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion

Inklusion. Einfach erklärt.

Ein Video von den Montag Stiftungen   https://vimeo.com/montagstiftungen/inklusioneinfacherklart


Kreis-Aktions-Plan Inklusion für den Kreis Herzogtum Lauenburg

Kreisaktionsplan Inklusion 2020

Kreisaktionsplan Inklusion in Leichter Sprache

Aktuelles

Inklusionsbeirat der Stadt Ratzeburg und Amt Lauenburgische Seen hat seine Arbeit aufgenommen

Internet   https://www.ratzeburg.de/Stadt/Inklusionsbeirat/

E-Mail   inklusionsbeirat@ratzeburg.de

Mölln inklusiv 2022-2027

"Ziel des Projekts „Mölln Inklusiv 2022 – 2027“ ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Mölln.

Bürger*innen mit Behinderung sollen dauerhaft mehr Teilhabemöglichkeiten erhalten.  

Bei der Durchführung des Projekts kooperieren die Stadt Mölln, das Lebenshilfewerk Kreis Herzogtum Lauenburg gGmbH und das Don Bosco-Haus für das behinderte Kind e.V. miteinander." Quelle: https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/das-bewirken-wir/foerderprojekte/moelln-inklusiv

Internet   https://moelln-inklusiv.de/

E-Mail   info@moelln-inklusiv.de

Telefon   0151 18 46 53 85 oder 0151 42 39 23 07

Adresse   Koordinierungsbüro Mölln Inklusiv in der Stadtbücherei Mölln, Gudower Weg 9, 23879 Mölln

Öffnungszeiten   Montag 14.30 bis 16.30 Uhr und Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr


Veranstaltungen Pflegestützpunkt

Internet  http://www.pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de/index.php/veranstaltungen-pflegestuetzpunkt.html

Tagesaktuelle Nachrichten zur Behindertenpolitik

Internet   https://kobinet-nachrichten.org/

Fernsehen mit voller Inklusion - Neues Angebot der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien

Internet   https://www.abm-medien.de/

Fernsehen für Alle - Filtere das TV-Programm nach Sendungen mit Untertiteln und Audiodeskription

Internet   https://tvfueralle.de/

Beratungstellen allgemein

WOHNEN

Gesetze und Verordnungen

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK)

Internet   https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=8

in Leichter Sprache

Internet   https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/LS/UN-Konvention_leichteSprache.pdf?__blob=publicationFile&v=6


Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz 2

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

Internet   https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html


Behindertengleichstellungsgesetz

Internet   https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Internet   https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile


Bundesteilhabegesetz

Internet   https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/SGB_IX.pdf


Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein

Internet   https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/service/downloadgallery/beauftragter_men/LBGG_webform.pdf


Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 7

Inklusion

Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein.

Internet   https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VerfSH2014rahmen


Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG), Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein

Internet   https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SbStGSH2009pELS


Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Internet   https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/rechtssammlung