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Häufige Fragen

Wie kann ich mich bewerben?

Sie können sich direkt bei der jeweilig ausgeschriebenen Stelle über das Online-Kontaktformular oder alternativ per E-Mail (bewerbung@kreis-rz.de) bewerben.

Kann ich mich auf jede Stelle bewerben?

Grundsätzlich können Sie sich auf jede Stelle bewerben. Wir können Sie im weiteren Auswahlverfahren jedoch nur berücksichtigen, wenn Sie die passende Qualifikation (Ausbildung, Studium, etc.) mitbringen. Die erforderliche Qualifikation ist immer im Ausschreibungstext benannt. Als öffentlicher Arbeitgeber sind wir an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese (Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes) sowie an das Tarif- und Beamtenrecht gebunden. Das bedeutet, dass wir alle Bewerbenden streng nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergleichen müssen und im Gegensatz zur Privatwirtschaft keine Ausnahmen von den zwingenden Kriterien zulassen dürfen.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Bitte senden Sie uns mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen zu:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Abschluss- und Prüfungszeugnisse, Urkunden, o. ä.
  • Arbeitszeugnisse
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung, wenn diese berücksicht werden soll

Wer beantwortet meine Fragen?

Wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner aus der jeweiligen Stellenausschreibung. Andernfalls wenden Sie sich bitte an einen der hier angegebenen Kontakte.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung und wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen unter Beteiligung von  Fachdienst und Mitbestimmungsorganen sorgfältig. 

Da wir aufgrund begrenzter Ressourcen eine Vorauswahl treffen müssen, können wir leider nicht allen Personen absagen oder sie einladen. Es gilt daher folgendes Verfahren:

  • Einladung: Passt Ihr Profil, erhalten Sie spätestens 7 Tage vor dem Termin eine Einladung zum Vorstellungsgespräch per E-Mail.
  • Keine Rückmeldung: Wenn Sie keine Nachricht von uns erhalten, können Sie in diesem Verfahren leider nicht weiter berücksichtigt werden. Dies ist ausdrücklich keine negative Bewertung Ihrer Fähigkeiten.

Sollte es diesmal nicht klappen, bewerben Sie sich gerne erneut, wenn eine weitere passende Stelle ausgeschrieben ist.

Wie lange dauert ein Vorstellungsgespräch?

Die Dauer der Vorstellungsgespräche richtet sich nach der jeweiligen Position und liegt meist zwischen 30 und 45 Minuten. Je nach Stelle führen wir ein reines Gespräch oder binden kleine Aufgaben ein, die Sie vorab oder während des Termins lösen. Insgesamt wird eine Gesamtdauer von einer Stunde jedoch nicht überschritten. Die konkrete Uhrzeit erhalten Sie mit Ihrer Einladung per E-Mail.

Wie laufen die Vorstellungsgespräche ab?

Unsere Vorstellungsgespräche laufen strukturiert ab, damit es für alle Bewerbenden absolut fair und vergleichbar bleibt. Nach einer Begrüßung und der Vorstellung des Auswahlgremiums stellen wir allen Kandidaten die gleichen Fragen. Je nach Stelle gehört gelegentlich auch eine kleine Aufgabe dazu, die Sie uns kurz präsentieren. Am Ende haben Sie natürlich viel Raum für Ihre eigenen Fragen und wir lassen das Gespräch bei einem lockeren Austausch ausklingen.

Wie bereite ich mich auf das Vorstellungsgespräch vor?

Eine gute Vorbereitung gibt Ihnen Sicherheit für das Gespräch. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die Kreisverwaltung, den jeweiligen Fachdienst und die Aufgaben der Stelle zu informieren. Lesen Sie dazu die Stellenausschreibung aufmerksam durch und nutzen Sie gerne die Möglichkeit, die dort genannte Ansprechperson bei Fragen vorab anzurufen. Überlegen Sie zudem, warum Sie sich für diese Position interessieren und welche Ihrer Erfahrungen und Stärken das Aufgabengebiet ideal ergänzen.

Wer nimmt an den Vorstellungsgesprächen teil?

Das Auswahlgremium bei den Vorstellungsgesprächen besteht grundsätzlich aus den folgenden Personen:

  • direkte Führungskraft der zu besetzenden Stelle
  • ggf. die nächsthöhere Führungskraft des jeweiligen Bereichs
  • Vertreter/in des Personalrates
  • Schwerbehindertenvertretung (bei Bedarf)
  • Gleichstellungsbeauftragte (bei Bedarf)
  • verfahrensverantwortliche Person aus dem Fachdienst Personal und Zentraler Service

Informationen zu Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion im Auswahlverfahren

Es ist uns wichtig, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Beschäftigten die gleiche Wertschätzung und Förderung erfahren. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauungen, Alter sowie sexueller Orientierung. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in allen unterrepräsentierten Bereichen vorrangig berücksichtigt.

Da die Kreisverwaltung bestrebt ist, den Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, würden wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung besonders freuen.

Wo finde ich Informationen zur Entgeltgruppe?

Die vorgesehene Entgeltgruppe für die jeweilige Position ist direkt im Text der Stellenausschreibung aufgeführt. Die genauen Gehaltstabellen des TVöD-VKA können Sie hier einsehen. Für den TVöD-SuE hier.

Die Entgeltgruppen sind in Stufen unterteilt, bei denen Sie nach bestimmten Laufzeiten automatisch aufsteigen (weitere Informationen zu den Stufenlaufzeiten finden Sie hier). Die Zuordnung richtet sich nach anrechenbaren Tätigkeiten gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD VKA. Haben Sie bereits im öffentlichen Dienst gearbeitet, übernehmen wir grundsätzlich Ihre dort erworbene Stufe. Die genauen Details zu Ihren Vordienstzeiten und der passenden Stufe erörtern wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.

Es gibt zur Zeit kein passendes Stellenangebot für mich, aber ich möchte gerne beim Kreis Herzogtum Lauenburg arbeiten. Was kann ich tun?

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