Einwohnerdaten per 31.12.2019 und 31.03.2020
Einwohnerdaten per 31.12.2019 und 31.03.2020
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Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist einer von elf Kreisen in Schleswig-Holstein. Er liegt im Südosten des Landes Schleswig-Holstein, hat eine Fläche von 1.263 km² und erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung von Lübeck bis zur Elbe in einer Länge von 45 km und in West-Ost-Richtung von 35 km. Im Osten grenzt er in einer Länge von rund 86 km an das Land Mecklenburg-Vorpommern an, im Norden wird er von der Hansestadt Lübeck, im Westen vom Kreis Stormarn und der Hansestadt Hamburg sowie im Süden von der Elbe als Grenze zu Niedersachsen begrenzt.
Zur Zeit leben in unserem Kreis rund 200.000 Einwohner. Sie verteilen sich auf die Städte Geesthacht, Lauenburg/Elbe, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek, die Gemeinde Wentorf bei Hamburg sowie auf 126 amtsangehörige Gemeinden.
Die exakten Zahlen finden Sie auf der Internetseite des Statistikamtes Nord.
Wie sieht eigentlich das Aufgabenspektrum eines Kreises aus?
Der Grundsatz: Ein Kreis ist für alle öffentlichen Aufgaben zuständig, die von den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern wegen zu geringer Leistungsfähigkeit und Größe nicht erfüllt werden können. Er hat dabei auf gleiche Lebensverhältnisse in den Gemeinden zu achten.
Ein Kreis kann Aufgaben freiwillig übernehmen, wie z.B. die Förderung von Sport- oder Naherholungseinrichtungen oder die Trägerschaft kultureller Einrichtung wie Bibliotheken und Museen. Andere Aufgaben müssen erledigt werden, wie z.B. die Abfallwirtschaft, der öffentliche Personennahverkehr oder der Bau und die Unterhaltung von Krankenhäusern. Bei all diesen Aufgaben, egal ob freiwillig oder pflichtig, kann der Kreis alleine entscheiden, wie er das macht. Die Abfallwirtschaft hat der Kreis z.B. der Abfallwirtschaft Südholstein übertragen. Die Krankenhäuser der Regelversorgung im Kreis befinden sich in der Trägerschaft karitativer Organisationen. So ist das Deutsche Rote Kreuz Träger des Krankenhauses Ratzeburg/Mölln und der Johanniter-Orden betreibt das Krankenhaus in Geesthacht. Diese freiwilligen und pflichtigen Aufgaben werden als Selbstverwaltungsaufgaben bezeichnet.
Es gibt aber auch noch Aufgaben, sogenannte Weisungsaufgaben, die der Kreis erfüllen muss. Hier bestimmen Landes- oder Bundesregierung per Weisung, wie etwas gemacht werden soll. Klassische Weisungsaufgaben sind die der Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Naturschutz- und Wasserbehörde, der Bauaufsicht oder der Straßenverkehrsbehörde.
Damit nicht genug: Der Landrat ist auch noch für Aufgaben verantwortlich, die ihm als sogenannte staatliche untere Landesbehörde übertragen wurden. Diese Aufgaben sind im eigentlichen Sinn keine Kreisaufgaben, sondern Landesaufgaben. Dazu gehören Aufgaben der Kommunal- und Fachaufsicht, der Gemeindeprüfung und der Schulaufsicht.
Das unterschiedliche Aufgabenspektrum eines Kreises drückt sich auch in der Vertretung des Landrates aus. Stellvertreter des Landrates bei Selbstverwaltungsaufgaben und den Aufgaben nach Weisung ist im Kreis Herzogtum Lauenburg der 1. Kreisrat. Dieser wird aus der Mitte des Kreistages gewählt und ist ehrenamtlich tätig. 1. Kreisrat ist zur Zeit
Erster Kreisrat
Teichweg 2
21481 Lauenburg/Elbe
Die Vertretung bei Aufgaben als untere Landesbehörde erfolgt durch
Fachbereich Service, Ordnung & Gesundheit
Leitende Kreisverwaltungsdirektorin und Fachbereichsleiterin
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Das Gebiet des heutigen Kreises Herzogtum Lauenburg ist seit dem 14. Jahrhundert fast unverändert. Dieses ist bundesweit fast einzigartig. In einer wechselvollen Geschichte kam das kleine Herzogtum 1864 zu Preußen und der König von Preußen nahm den Titel eines Herzogs von Lauenburg an. 1876 kam es dann zum "Gesetz, betreffend die Vereinigung des Herzogtum Lauenburg mit der Preußischen Monarchie". Das jetzt ehemalige Herzogtum Lauenburg wurde zu einem Landkreis und der Provinz Schleswig-Holstein angegliedert. Bedingung für diese Vereinigung war, diesen neuen Landkreis den einzigartigen Namen "Kreis Herzogtum Lauenburg" zu geben.
Seit 1876 änderte sich das Kreisgebiet nur zweimal in in einem nennenswerten Umfang. Das sogenannte Groß-Hamburg-Gesetz vom 26.01.1937 brachte dem Kreis einen Gebietszuwachs vom ca. 105 km². Die vorher zu Hamburg gehörende Stadt Geesthacht sowie dreizehn lübische und mecklenburgische Gemeinden, darunter die Nordspitze der Stadtinsel von Ratzeburg mit dem Dom, wurden mit Wirkung vom 1. April 1937 in den Kreis eingegliedert. Abgegeben an Hamburg wurde lediglich der Wohnplatz Curslack.
Eine weitere Veränderung des Gebietsstandes erfolgte. Nach der Ziehung der Demarkationslinie 1945 zwischen der russischen und der britischen Besatzungszone, kam es am 13.11.1945 zum sog. Barber-Lyaschenko-Abkommen in Gadebusch. Es beinhaltet einen Gebietsaustausch der östlich des Schaalsees gelegenen lauenburgischen Gemeinden gegen die vier mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow, Römnitz und Ziethen. Die verschlungene Landesgrenze zu Mecklenburg sollte begradigt werden, zumal den Briten die Benutzung der Bundesstraße 208 nach Mustin nicht möglich war, da sie vier Kilometer über russisches Gebiet führte.
Mit Patent vom 13. September 1865 nahm der König von Preußen Besitz vom Herzogtum Lauenburg. Sofort stellte man sich in Berlin die Frage, wie das neue Wappen von Lauenburg auszusehen habe. Am 12. November 1866 entschied der König von Preußen auf Vorschlag seiner zuständigen Ministerien, dass das hergebrachte Lauenburgische Wappen - ein silberner Pferdekopf im roten Felde - beibehalten, aber mit einer schwarzen und weißen Umsäumung versehen werden solle.
Diese Verleihung hat die Königlich Preußische, Herzoglich Lauenburgische Regierung im offiziellen Wochenblatt für das Herzogtum Lauenburg Nr. 25 vom 13.04.1867 verkündet. Die auf dem Schilde ruhende preußische Königskrone hat die Regierung zu Ratzeburg eigenmächtig hinzugefügt. Dieses Wappen gilt auch heute noch unverändert.
Die Hauptsatzung des Kreises Herzogtum Lauenburg enthält in § 1 die Beschreibung des Kreiswappens; sie lautet:
"Das Kreiswappen zeigt einen silbernen Pferdekopf im roten Feld mit schwarz-weißer Umrandung und Königskrone."
Weiterhin wird bestimmt:
"Die Abbildung und Verwendung des Kreiswappens zu künstlerischen und kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken steht jedem frei. Jede sonstige Verwendung des Kreiswappens bedarf der Genehmigung des Landrates."
Der Pferdekopf als Wappenzeichen für das Herzogtum Lauenburg kam auf, als das Gebiet von Hannover getrennt und 1816 an Dänemark übergeben wurde. Man wählte damals (1819) einen goldenen Pferdekopf auf rotem Grund.
In der Zeit der Zugehörigkeit des Herzogtums Lauenburg zu Hannover (1689 - 1816) hat die lauenburgische Ritter- und Landschaft als Vertreter des Landes ein 1779 verliehenes Wappen mit dem springenden Roß in rotem Feld geführt.
Das alte Wappen der Lauenburgischen Herzöge aus askanischem Hause zeigt einen gevierten Schild, das 1. und 4. Feld ist 10-fach geteilt von Schwarz und Gold mit darüberliegendem grünen Rautenkranz. Im 2. Feld in Blau ein gekrönter, goldener Adler, im 3. Feld in Silber drei rote Seeblätter.
Der letzte Herzog von Sachsen-Lauenburg, Julius Franz, führte im 4. Feld die gekreuzten Kurfürstenschwerter, die ihm persönlich vom Kaiser verliehen waren.
Verkehrsinfrastrukturell erschlossen wird das Kreisgebiet durch die überregionalen Straßenverbindungen der Bundesautobahnen A 20 Bad Segeberg-Stettin (Polen), A 24 Hamburg–Berlin und A 25 Hamburg–Geesthacht, der B 5 Hamburg–Lauenburg/Elbe–Ludwigslust bis hin nach Berlin, der B 207 Hamburg–Schwarzenbek–Mölln–Lübeck, der B 208 Bad Oldesloe–Ratzeburg–Schwerin/Wismar, B 209 Schwarzenbek–Lauenburg/Elbe–Lüneburg und der B 404 Kiel–Schwarzenbek–Geesthacht–A 39. Hinzu kommt das ergänzende und ortsverbindende Netz der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen.
Für den Bahnverkehr von Bedeutung sind die Strecken Hamburg-Schwerin-Berlin und Lübeck-Lüneburg mit dem Knotenbahnhof Büchen, der den Kreis an das Fernstreckennetz der Bahn anschließt. Dem ÖPNV wird im Kreis ein hoher Stellenwert eingeräumt. Seit Dezember 2002 ist das gesamte Kreisgebiet in den Tarifverbund des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) integriert. Die nächsten erreichbaren Flughäfen sind in Lübeck (Regionalflughafen) und in Hamburg.
Mit 26 Prozent Waldfläche und 48 Seen besitzt der Kreis Herzogtum Lauenburg eine überaus reizvolle landschaftliche Gestalt und hohe touristische Anziehungskraft. Die harmonische hügelige wald- und seenreiche Landschaft, die sich auch heute noch in einer beispielhaften Vielfalt und Natürlichkeit offenbart, wird geprägt durch den 1961 errichteten Naturpark "Lauenburgische Seen", das "Hohe Elbufer", den "Sachsenwald" und die "Stecknitzniederung". Das Ufer des Elbe-Lübeck-Kanals lädt zum Radfahren ein, aber auch der Elbe-Radweg von Bad Schandau bis Cuxhaven ist ein attraktives Angebot. Die schöne Landschaft und die reizvollen Orte ließen den Kreis Herzogtum Lauenburg zu einem bevorzugten Ziel im Naherholungs- und Fremdenverkehr werden.
Die Strukturdaten des Kreises Herzogtum Lauenburg bieten Informationen über
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Die Einwohnerdaten sind alphabetisch nach Gemeinden sortiert.
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