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Jagderlaubnis erhalten

Nr. 99067001001000

Öffnungszeiten Jagd- und Waffenbehörde

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage entfallen die Sprechzeiten bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Kreisverwaltung nur per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg auf.

An wen muss ich mich wenden?

Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
  • Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
  • Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
  • Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.

Voraussetzungen

  • Unterschriebene Jagderlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
  • Jagdschein

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

25.03.2024

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