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Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Nr. 99013048068000

Leistungsbeschreibung

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

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