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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Nr. 99108049012003

Volltext

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein

Kosten

Frist

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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