Vorbeugender Brandschutz
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird das geplante Bauvorhaben aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes geprüft. Die Aufgaben der Brandschutzingenieure sind:
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung
- Überprüfung von Bauleitplanungen hinsichtlich des Brandschutzes
- Unterstützung anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe
- Beratung von Architekten, Planern und Bauherren zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben hinsichtlich baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen des Brandschutzes
- Plausibilitätsprüfungen von Brandschutzgutachten
- Beratung von Bürgern und Gewerbetreibenden zu Fragen der Brandverhütung
- Durchführung von Brandverhütungsschauen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung
- Organisation des Zusammenwirkens von vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz
Zuständigkeitsbereiche der Brandschutzingenieure
- Amt Berkenthin
- Amt Büchen
- Amt Lauenburgische Seen
- Amt Lütau
- Amt Sandesneben-Nusse (anteilig, alt Amt Sandesneben)
- Stadt Lauenburg
- Stadt Mölln
- Stadt Ratzeburg
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Brandschutzdienststelle
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-501
- Fax: 04541 888-158
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 206
- Amt Breitenfelde
- Amt Hohe-Elbgeest
- Amt Sandesneben-Nusse (anteilig, alt Amt Nusse)
- Amt Schwarzenbek-Land
- Gemeinde Wentorf b.Hbg.
- Stadt Schwarzenbek
- Stadt Geesthacht
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Brandschutzdienststelle
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-503
- Fax: 04541 888-158
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 206