Inhalt

Stabstelle gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter

Zur Wahrung von datenschutzrechtlichen Belangen von Mitarbeitern und Bürgern haben

  • der Kreis Herzogtum Lauenburg,
  • die Städte Geesthacht, Lauenburg, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek,
  • die Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Hohe Elbgeest, Lauenburgische Seen, Lütau, Sandesneben-Nusse, Schwarzenbek-Land sowie
  • die Gemeinden Büchen und Wentorf bei Hamburg

einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt (vgl. Art. 37 Abs. 3 DSGVO ). Der Tätigkeitsbereich umfasst ebenfalls die angeschlossenen Verbände der Vertragskommunen. Er ist unmittelbar dem Landrat unterstellt, jedoch bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei.


Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Dem Datenschutzbeauftragten obliegen folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften;
  • Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.