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Datum: 02.08.2011

Neue Broschüre zu Eherecht und Eheverträgen - auch für nicht Verheiratete

Ist es für Frauen und Männer von Vorteil, einen Ehevertrag abzuschließen? Wann sollte das gemacht werden - und wann eher nicht? Diese sowie weitere Fragen rund um Eherecht und Eheverträge erklärt eine neue 10-seitige Broschüre, die die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holstein herausgegeben haben.
 
Welche Ansprüche entstehen in der Ehe, wenn kein Ehevertrag geschlossen wird? Was kann durch einen solchen Vertrag verändert bzw. anders geregelt werden? Welche Formalien muss ein Ehevertrag einhalten und zu welchem Zeitpunkt kann er geschlossen werden? Was gilt bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und kann auch hier durch Verträge geholfen werden? Was gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften? Gelten Besonderheiten bei Ehen mit einem ausländischen Ehepartner?
 
„Wir haben festgestellt, dass jede von uns in ihren Beratungen immer wieder mit diesen und ähnlichen Fragen konfrontiert wird. Da dies übergreifende Fragestellungen sind, haben wir uns entschlossen, eine Broschüre zu erstellen, die von allen Kolleginnen im Land genutzt und an die Ratsuchenden weitergegeben werden kann“, erklärt die Lübecker Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse dazu.
 Die Broschüre „Wissenswertes für Sie und Ihn zu Eherecht und Eheverträgen“ ist in unserem Kreis bei den  hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im handlichen Format (Adressen unter www.gleichstellung-sh.) erhältlich. Online ist das Heft  hier zu finden.