Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Nr. 99060001080000Volltext
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
Wie läuft das Verfahren ab?
Eine Beschreibung des Gesamtplan-Verfahrens finden Sie hier in:
Um die Bedarfe zu ermitteln und zu überprüfen, ob die Ziele erreicht werden, benutzt der Kreis Herzogtum Lauenburg das Instrument SHIP. SHIP besteht aus mehreren Formularen:
An wen muss ich mich wenden?
Da sich die Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner häufig im Außendienst befinden, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Fachdienstes Eingliederungshilfe in Ratzeburg, Schwarzenbek oder Geesthacht. Die Kontaktdaten werden angezeigt, wenn Sie Ihren Wohnort auswählen.
Die aktuellen Reviere der Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner sind auf dieser Karte eingezeichnet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die umfassende Erstberatung sind noch keine Unterlagen erforderlich. Falls Sie schon ärztliche Unterlagen zur seelischen Einschränkung Ihres Kindes haben, halten Sie gern eine Kopie bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)