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Persönliches Budget (Eingliederungshilfe)

Leistungsbeschreibung

Das Persönliche Budget ist keine eigenständige Leistung der Eingliederungshilfe, sondern eine andere Leistungsform. Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können, wann, wo, wie, welche und von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Persönlichen Budget werden sie zu Käufern, Kundinnen und manchmal auch zu Arbeitgebern. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Wählt der Mensch mit Behinderung das Persönliche Budget, dann errechnet der Leistungsträger, wie viel Geld der Mensch mit Behinderung benötigt, um sich die erforderlichen Assistenzleistungen selbst einzukaufen. Der Mensch mit Behinderung und der Leistungsträger schließen dann eine Zielvereinbarung über 

  • die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,
  • die Erforderlichkeit eines Nachweises über die Verwendung des Budgets,
  • die Qualitätssicherung und
  • die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets. 

Der Mensch mit Behinderung erhält dann diesen Geldbetrag monatlich vom Leistungsträger, kauft sich die erforderlichen Assistenzleistungen selbstbestimmt ein und rechnet die verwendeten Geldbeträge selbständig mit dem Leistungsträger ab.

 Als Persönliches Budget können geleistet werden 

  1. alle Leistungen zur Teilhabe,
  2. alle Leistungen der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit und
  3. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.

Damit die Leistungen als Persönliches Budget geleistet werden können, müssen sie sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistung erbracht werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An das Sekretariat des Fachdienstes Eingliederungs- und Gesundheitshilfe in Ratzeburg, Schwarzenbek oder Geesthacht. Die Kontaktdaten werden angezeigt, wenn Sie Ihren Wohnort auswählen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die umfassende Erstberatung sind noch keine Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung bitte an die Sekretariate des Fachdienstes Eingliederungs- und Gesundheitshilfe. Wenn Sie bereits vorab einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie bitte das unten angebotene Formular. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die von Ihnen gewünschte Leistung einkommens- und vermögensabhängig ist oder nicht, berät die für Sie zuständige Fachkraft der Eingliederungshilfe Sie gern.

Die Erstberatung muss auch bei bereits vorliegendem Antrag erfolgen. Damit die für Sie zuständige Fachkraft der Eingliederungshilfe sich mit Ihnen möglichst unkompliziert auf einen Termin verständigen kann, geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer auf dem Antrag an.

Falls Sie schon ärztliche Unterlagen zu Ihren körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, halten Sie gern eine Kopie bereit. Im Verlauf der Bedarfsermittlung wird in jedem Fall eine amtsärztliche Stellungnahme eingeholt, zu der auch vorliegende Befunde vom amtsärztlichen Dienst mit ausgewertet werden.

Für die Abrechnung Ihres Budgets mit dem Leistungsträger nutzen Sie bitte die unten angebotene Abrechnungstabelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Persönliche Budget wird frühestens ab dem Ersten des Monats geleistet, in dem der Antrag auf die Leistung gestellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Das Verwaltungsverfahren ist für Sie kostenlos.

Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen einen bestimmten Betrag überschreitet, kann aber ein Beitrag zur Leistung erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Dokumente

Was sollte ich noch wissen?