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Feuerwerke und Naturschutz

Feuerwerke gehören für viele Menschen zur alljährlichen Silvesterfeier dazu. Aber auch für private Feste, wie z. B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern usw. werden immer häufiger Feuerwerke durchgeführt. Ein Merkblatt des Fachdienstes Naturschutz thematisiert die negativen Auswirkungen von Feuerwerken auf Menschen, Tiere und Biotope.

Die üblichen Silvesterfeuerwerke (Kategorie F2) dürfen nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 01. Januar durch Privatpersonen abgebrannt werden. Im übrigen Jahresverlauf bedürfen alle Feuerwerke eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens bei der zuständigen Ordnungsbehörde.

Für die Zulassung von Feuerwerken nach den Regelungen des Sprengstoffgesetzes steht ein Leitfaden zur Verfügung, der alles Wichtige zum Anzeige- und Genehmigungsverfahren erläutert.

Merkblatt und Leitfaden

Merkblatt Feuerwerk und Naturschutz

Leitfaden Verfahren

Leitfaden Verfahren - Anlage 1 Tabelle

Leitfaden Verfahren - Anlage 2 Karte