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Kinder- und Jugendschutz

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Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.

Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.

An wen kann ich mich wenden?

erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz stärkt junge Menschen darin, Risiken zu erkennen, selbstbestimmt zu entscheiden und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Der Kreis Herzogtum Lauenburg unterstützt insbesondere Fachkräfte und Einrichtungen bei Fragen der Prävention. Er berät, fördert und organisiert Veranstaltungen und arbeitet mit Schulen, Jugendhilfe, Beratungsstellen und weiteren Kooperationspartnern zusammen.

Sie planen ein Präventionsangebot, suchen eine Fortbildung oder benötigen Orientierung zu einem konkreten Thema? Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrem Anliegen passt.

Was ist erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Mittelpunkt steht die Stärkung junger Menschen. Sie sollen Gefährdungen erkennen und beurteilen, eigene Grenzen vertreten, selbstbestimmt entscheiden, Hilfe holen und Verantwortung für sich und andere übernehmen können.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg wird dieser Auftrag vor allem gemeinsam mit Fachkräften und Einrichtungen aus Schule, Jugendhilfe und weiteren Arbeitsfeldern umgesetzt. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz arbeitet vorbeugend und pädagogisch. Er ist nicht mit ordnungsrechtlichen Jugendschutzkontrollen oder dem Verfahren bei einer akuten Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen.
Gesetzliche Grundlage ist § 14 SGB VIII.

Themen des Kinder- und Jugendschutzes

Im Mittelpunkt steht die Stärkung junger Menschen. Sie sollen lernen, eigene Grenzen wahrzunehmen und zu vertreten, Risiken einzuschätzen, selbstbestimmt zu entscheiden, Hilfe zu holen und anderen Unterstützung zu leisten. Diese Fähigkeiten werden bei allen Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes benötigt.

Sucht und Alkoholkonsum, sexualisierte Gewalt, Medienkompetenz und Mobbing bleiben dauerhafte Handlungsfelder. Weitere Themen entwickeln sich aus der pädagogischen Praxis und im Austausch mit Fachkräften. Sie ergänzen die bestehenden Aufgaben, ohne sie abzulösen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt damit die Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Schutz bleibt zugleich eine gemeinsame Verantwortung von jungen Menschen, Erwachsenen, Fachkräften und Institutionen.

Beratung, Förderung und Kooperation

Fachkräfte und Einrichtungen können sich mit Fragen, Bedarfen und Ideen für Präventionsmaßnahmen an den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wenden. Der Kreis berät bei der Planung, fördert geeignete Veranstaltungen, entwickelt eigene Angebote und führt Maßnahmen gemeinsam mit Schulen, Jugendhilfe, Beratungsstellen und weiteren Kooperationspartnern durch.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert die Abstimmung von Thema, Zielgruppe, Veranstaltungsformat, Zeitraum und möglichen Kooperationspartnern.

Veranstaltungen

Hier werden Veranstaltungen angezeigt, für die eine Anmeldung oder Teilnahme möglich ist. Weitere Präventionsmaßnahmen werden gemeinsam mit Schulen, Jugendhilfe und anderen Einrichtungen für festgelegte Teilnehmendengruppen durchgeführt und erscheinen deshalb nicht immer im öffentlichen Veranstaltungskalender.

Veranstaltungen

Präventionstheater im November 2026

Im November finden acht Theaterveranstaltungen zu Cybermobbing bzw. Radikalisierung an verschiedenen Standorten im Kreis statt. Die Veranstaltungen richten sich an bereits beteiligte Schulen; eine öffentliche Anmeldung ist nicht möglich.

Beratung und Hilfe

Bei akuter Gefahr: Polizei 110, Feuerwehr und Rettungsdienst 112. Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sind an den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst zu richten.

Bei Sorgen, Konflikten oder persönlichen Problemen können sich junge Menschen, Eltern und Fachkräfte an geeignete Beratungsangebote wenden.

Für Kinder und Jugendliche

Das Kinder- und Jugendtelefon – Nummer gegen Kummer ist unter 116 111 kostenlos und anonym erreichbar. Die Beratung ist montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr möglich. Zusätzlich gibt es eine Online-Beratung per Chat und Nachricht. 

Für Eltern und andere Bezugspersonen

Das Elterntelefon – Nummer gegen Kummer unterstützt bei Erziehungsfragen, Sorgen um ein Kind sowie in belastenden Familiensituationen. Es ist kostenlos und anonym unter 0800 111 0550 erreichbar. 

Familienberatung im Kreis

Die Familienberatungsstellen in Geesthacht, Ratzeburg, Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe beraten Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Ratsuchende unter anderem bei Erziehungsfragen, persönlichen und familiären Problemen sowie bei Trennung und Scheidung. Die Beratung ist kostenlos; Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an eine Beratungsstelle wenden. 

Beratung für Fachkräfte

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt Fachkräfte und Einrichtungen bei der fachlichen Einordnung von Präventionsfragen und vermittelt bei Bedarf an geeignete Fach- und Beratungsstellen.

Aktuelle Schwerpunkte und Planung

Die Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden regelmäßig an aktuelle Entwicklungen und an die Bedarfe von Schulen, Jugendhilfe und weiteren Einrichtungen angepasst. Die Maßnahmen sollen junge Menschen darin stärken, Risiken zu erkennen, eigene Grenzen zu vertreten, eigenverantwortlich zu handeln, Hilfe zu holen und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

Im Jahr 2025 lag ein besonderer Schwerpunkt auf der Prävention sexualisierter Gewalt. Hierzu wurden im Kreisgebiet rund 30 Veranstaltungen in Kooperation mit vielen trägern angeboten.

2026 stehen unter anderem die Prävention von Extremismus und die Auseinandersetzung mit Radikalisierungsprozessen im Mittelpunkt. Veranstaltungen und Fortbildungen sollen Fachkräfte dabei unterstützen, Anzeichen extremistischer Einflussnahme und Radikalisierung frühzeitig wahrzunehmen und pädagogisch angemessen darauf zu reagieren.

Für das Schuljahr 2027/28 sollen Schulen, Jugendhilfe und weitere Kooperationspartner frühzeitig in die Planung der Präventionsmaßnahmen einbezogen werden. Hinweise auf Bedarfe, gewünschte Themen und geeignete Veranstaltungsformate können bereits während der Planungsphase eingebracht werden.



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