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Test auf sonderpädagogischen Förderbedarf

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Kind Probleme in der Schule haben, kann es möglich sein, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Ihr Kind wird dann von einem qualifizierten Sonderpädagogen bezüglich der vorliegenden Problematik begutachtet und ein Sonderpädagogisches Gutachten wird erstellt.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist auch eine ärztliche Begutachtung durch den KJÄD (Kinder-, Jugend- und Schulärztliche Dienst) notwendig. Hierbei soll in erster Linie festgestellt werden, ob es medizinische oder körperliche Ursachen gibt, die für die bestehende Schulproblematik verantwortlich sein könnten.

Die Untersuchung wird von erfahrenen Ärztinnen  des Kinder-, Jugend- und Schulärztlichen Dienstes und den Assistenzkräften durchgeführt. Es wird angestrebt, die Untersuchung wohnortnah in der zuständigen Grundschule oder den zuständigen Gesundheitsämtern in Ratzeburg oder Geesthacht anzubieten.

 Auch Sie als Eltern können einen Antrag auf eine sonderpädagogische Testung für Ihr Kind beantragen. Hierfür reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Schule ein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Schule oder das Sekretariat des Kinder-, Jugend- und Schulärztlichen Dienstes in Ratzeburg oder Geesthacht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,

sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel, relevante Arztberichte

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die die Untersuchung durchführende Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Rechtsgrundlagen