Mutterschaftsanerkennung beurkunden lassen
Nr. 99133002026000Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit alle für Sie relevanten Informationen angezeigt werden können.
Volltext
In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
- Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
- das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
- Standesamt
- Jugendamt
- Notar/Notarin
Ansprechpunkt
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
Zuständige Stelle
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
Rechtsgrundlage(n)
Der Fachdienst Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Fachgebiet Beistandschaft:
- Beratung, Berrechnung und Beistandschaft zum Thema Kindesunterhalt
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerkärung und Kindesunterhalt
- Auskünfte aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigungen)