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Mahnung und Vollstreckung

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Mahnung und Vollstreckung

Die offenen Forderungen des Kreises werden regelmäßig gemahnt. Werden die Forderungen anschließend nicht ausgeglichen, wird die Vollsreckung der Forderungen eingeleitet. Dies kann mit weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden sein.

Eventuell erforderliche Pfändungen vor Ort werden durch Mitarbeitenden der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung bzw. bei privatrechtlichen Forderungen durch den Gerichtsvollzieher vorgenommen.

Haben Sie Rückfragen zu Ihrer Mahnung? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Mahnhotline unter 04541-801-0127. Senden Sie uns bitte zeitgleich einen Zahlungsnachweis an Kreiskasse@kreis-rz.de.

Die Mahnhotline für die zentrale Schülerfahrkartenstelle erreichen Sie unter 04541-801-0130.