Lebensmittelüberwachung
Nr. 327.56Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
Das Sachgebiet "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung" beinhaltet die Kontrolle und Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Kosmetika und Tabakwaren sowie die Durchführung der amtlich vorgeschriebenen Untersuchungen bei der Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung von Fleisch und Geflügelfleisch. Ziel ist es, den Verbraucher vor Gesundheitsschäden durch die genannten Produkte zu schützen und ihn vor Täuschungen oder minderwertiger Qualität von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu bewahren.
Aufgaben
- Kontrollen und Probennahmen in Schlachtbetrieben, Molkereien, Fleisch- und Fischverarbeitungsbetrieben, Großküchen, Gaststätten und Bäckereien, bei Direktvermarktern, Groß- und Einzelhändlern sowie auf Märkten
- Registrierungen und Zulassungen von Lebensmittelbetrieben
- Rückstandsüberwachung gemäß dem nationalen Rückstandskontrollplan
- Organisation und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Stellungnahmen zu baurechtlichen Anträgen, die Lebensmittelbetriebe betreffen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
Hier finden Sie hilfreiche Informationen
- Zuständigkeitsbereiche in der Lebensmittelüberwachung: siehe Kartendarstellung