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Löschungsbewilligung für das Grundbuch

Nr. 99043012081000

Leistungsbeschreibung

Befindet sich im Grundbuch Ihres Grundstückes eine Eintragung zugunsten des Kreises Herzogtum Lauenburg (z.B. ein Geh- und Fahrrecht, Leitungs- oder Vorkaufsrecht), die Sie löschen lassen möchten, dann können Sie diese beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich werden keine Unterlagen benötigt. Es muss lediglich ein Schreiben an die zuständige Sachbearbeiterin gerichtet werden, in dem Sie das Grundstück und das dazugehörige Grundbuch sowie die zu löschende Belastung benennen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt je nach Wert der Belastung ein Entgelt bzw. eine Ablösesumme an.

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen im Grundbuch eingetragener Eigentümer des belasteten Grundstücks sein.