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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Namensänderung oder Adressänderung ohne Kennzeichenwechsel

Öffnungszeiten Zulassungsbehörde

 

Ohne Termin mit Wartezeit

Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen

Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.

Schalter für Händler und Zulassungsdienste

Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr

Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.

Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.

An wen muss ich mich wenden?

Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zu / bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Kopie des Hauptuntersuchungsberichtes (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • Kopie des gültigen und geänderten Personalausweises (beidseitig) oder Kopie des gültigen Reisepasses
  • zusätzlich nur bei Namensänderungen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief ) im Original
  • bei Fahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht: ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • bei Firmen: die geänderte Gewerbeanmeldung und ggf. den geänderten Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: den geänderten Auszug aus dem Vereinsregister

Wenn Sie uns die Unterlagen per Post  zusenden, ändern wir diese und senden sie Ihnen zusammen mit einer Rechnung zurück.

Welche Gebühren fallen an?

zwischen 14,63 € und 33,43 € (auf den Postweg mit Postzustellungsurkunde)