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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Adressänderung mit Kennzeichenwechsel

Öffnungszeiten Zulassungsbehörde

 

Ohne Termin mit Wartezeit

Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen

Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.

Schalter für Händler und Zulassungsdienste

Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr

Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.

Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.

An wen muss ich mich wenden?

Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Jede Änderung der Halterdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) des Fahrzeughalters sind der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge unverzüglich anzuzeigen.

Bei Adressänderungen mit Kennzeichenwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • ggf. die amtlichen Kennzeichen
  • Kopie des gültigen und geänderten Personalausweises (beidseitig) oder Kopie des gültigen Reisepasses
  • bei Fahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht: ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • bei Firmen: die geänderte Gewerbeanmeldung und ggf. den geänderten Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: den geänderten Auszug aus dem Vereinsregister

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Jede Änderung der Halterdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) des Fahrzeughalters sind der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge unverzüglich anzuzeigen.

Änderungen der Halterdaten können auch auf dem Postweg durchgeführt werden.
In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie anstatt der original Ausweisdokumente eine gut lesbare beidseitige Fotokopie des gültigen und geänderten Personalausweises oder des Reisepasses mit geänderter Meldebestätigung übersenden.