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Kfz: Prüf- und Siegelplaketten

Nr. 99036009036000

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) (bei einem vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegten Fahrzeug die Abmeldebescheinigung),
  • das Kennzeichenschild auf dem die Plakette beschädigt/ von dem die Plakette abgegangen ist und
  • falls die HU-Prüfplakette verlorengegangen / unbrauchbar geworden ist, der HU-Prüfbericht, soweit die entsprechenden Daten nicht aus der ZB I beziehungsweise der Abmeldebescheinigung hervorgehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Es werden nur noch "Euro-Kennzeichen" ausgegeben! Handelt es sich bei dem nachzustempelnden Kennzeichen um ein "altes", nicht "Euro-Kennzeichen", müssen beide Schilder erneuert werden.

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