Kfz: Kennzeichen ersetzen (bei Verlust / Diebstahl / Neusiegelung)
Öffnungszeiten Zulassungsbehörde
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Fahrzeug auf einen neuen Halter in einem anderen Kreis / einer anderen kreisfreien Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden. Von der Zulassungsstelle wird dann ein neues Kfz-Kennzeichen zugeteilt (Umkennzeichnung).
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Voraussetzung:
Sie müssen sich bereits bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet und bei der neuen Gemeinde angemeldet haben.
Ablauf:
Der Antrag auf Umschreibung ist bei der Zulassungsstelle Ihres neues Wohnsitzes zu stellen. Sie können auch einen Vertreter beauftragen, die Umschreibung vorzunehmen.
Soweit ein Atragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsstelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vielfach vor der Ummeldung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein beschädigtes Kennzeichen ersetzen:
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
-
ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
-
das beschädigte amtliche Kennzeichen
Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
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ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
-
das noch vorhandene amtliche Kennzeichen
-
ggf. eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige
-
ggf. die Kennzeichenverlusterklärung, wenn noch keine Anzeige erstattet wurde
Formulare
Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Einwilligungserklärung (nur bei Zulassung durch Dritte, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können)
Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (nur bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter)
Kennzeichenverlusterklärung (nur bei Verlust des Kennzeichens)
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
- § 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Was sollte ich noch wissen?
Es werden nur noch "Euro-Kennzeichen" ausgegeben!
Handelt es sich bei dem nachzustempelnden Kennzeichen um ein "altes", nicht "Euro-Kennzeichen", müssen beide Schilder erneuert werden.