Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kartenführerschein

Karten-Führerschein Scheckkarten-Führerschein EU-Führerschein Umstellung der Fahrerlaubnis Führerschein

EU-Karten-Führerschein

Der EU-Karten-Führerschein

Informationen zum Führerscheinumtausch

Wenn Sie
  • zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.07.2022 tauschen.
  • zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 tauschen.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben oder in einem anderen Jahr geboren wurden, können Sie hier sehen, wann Sie den Führerschein tauschen müssen.

Antragsvordruck zum Download

Falls Sie unseren Formularservice nutzen, bringen Sie den Antrag bitte ausgefüllt mit.

 

Führerscheinumtausch auf dem Postweg


Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein, ein aktuelles Passbild, eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie Ihres Führerscheins per Post an:

Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst OT Lanken

Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.

Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.