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Jagdsteuer

Nr. 99067005000000

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie aufgrund der aktuellen Corona-Lage im Vorfeld einen Termin.
Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte an der Information mit Ihrem Anliegen an.

Die Sprechzeiten des Gesundheitsamtes entfallen weiterhin.

 

Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)