Jagderlaubnis erhalten
Nr. 99067001001000Öffnungszeiten Jagd- und Waffenbehörde
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage entfallen die Sprechzeiten bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Kreisverwaltung nur per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg auf.
Ansprechpunkt
Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
- Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
- Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
- Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.
Voraussetzungen
- Unterschriebene Jagderlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
- Jagdschein
Kosten
Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 25.03.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Bearbeitungsdauer
- 3 Woche(n)
- Nach Ablauf von drei Wochen nach Anzeige der Jagderlaubnis bei der zuständigen Jagdbehörde ohne Rückmeldung beziehungsweise Beanstandung dürfen Sie die Jagd aufnehmen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal