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Jagderlaubnis erhalten

Nr. 99067001001000

Öffnungszeiten Jagd- und Waffenbehörde

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage entfallen die Sprechzeiten bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Kreisverwaltung nur per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg auf.

Ansprechpunkt

Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
  • Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
  • Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
  • Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.

Voraussetzungen

  • Unterschriebene Jagderlaubnis

Erforderliche Unterlagen

  • Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
  • Jagdschein

Kosten

Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Bearbeitungsdauer

  • 3 Woche(n)
    • Nach Ablauf von drei Wochen nach Anzeige der Jagderlaubnis bei der zuständigen Jagdbehörde ohne Rückmeldung beziehungsweise Beanstandung dürfen Sie die Jagd aufnehmen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal