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Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten

Nr. 99003019000000

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Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.

Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
  • Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung aus betroffenen Gebieten
  • Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel

Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
  • Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft
  • Dekontamination oder Umsiedlung

Was sollte ich noch wissen?

Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.

Für das Kernkraftwerk Krümmel wurden wiederholt Informationsbroschüren an die Bevölkerung verteilt, zuletzt im Jahr 2018.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration (MiLi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

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