Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Heilpraktikerin / Heilpraktiker: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Nr. 99018008000000

Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin/Heilpraktiker“ zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen jeweils nur auf dem beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Berufsbezeichnungen vergeben:

  • Heilpraktiker/in,
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.

Termine Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung

Termin für die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen in Husum 2022:

  • 12. Oktober 2023: uneingeschränkte Kenntnisüberprüfung & sektorale Kenntnisüberprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie und der Physiotherapie.
Anmeldeschluss zwei Monate vorher.

An wen muss ich mich wenden?

  • Der Antrag ist bei dem für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt einzureichen.
  • Verfahren: In Schleswig-Holstein wird die Kenntnisüberprüfung zentralisiert durch den Kreis Nordfriesland wahrgenommen. Das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt meldet Sie beim Kreis NF (Gesundheitsamt) an. Von dort aus wird eine Einladung zur Kenntnisüberprüfung erfolgen. Das Ergebnis der durchgeführten Kenntnisüberprüfung wird vom Kreis NF (Gesundheitsamt) an das für Sie zuständige Gesundheitsamt zurück gemeldet.
  • Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die nachfolgenden Unterlagen sind spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
  • Erklärung darüber, dass
    • bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem HP-Gesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde.
    • kein gerichtliches oder staatsanwaltschaftliches Verfahren mit direktem oder indirektem Bezug zur beantragten Tätigkeit anhängig ist (Eigenerklärung).
  • Kopie des Personalausweises
  • ein beglaubigter Nachweis darüber, dass mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (abgeschlossene Volksschulbildung) vorliegt
  • ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE) im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate) (Hinweis: Sie benötigen zur Beantragung eine entsprechende Bescheinigung Ihres Gesundheitsamtes)
  • ein ärztliches Zeugnis im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate) ist entsprechend nachzureichen!
  • kurzgefasster Lebenslauf
  • für Antragsteller nach dem Arbeitsstättenprinzip: Da es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung handelt, ist dem Antrag eine ausführliche Erklärung, aufgrund welcher Tatsachen der Beruf des Heilpraktikers zukünftig im beantragten Einzugsgebiet ausgeübt werden soll, beizufügen. Die Erklärung muss glaubhaft und eindeutig nachvollziehbar sein. Darüber hinaus ist mitzuteilen, aus welchen Gründen der Antrag nicht am Wohnort gestellt wurde. Bei einem Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein ist die Absicht, eine Praxis im beantragten Einzugsgebiet zu eröffnen, nicht glaubhaft, wenn der derzeitige Wohnsitz beibehalten wird. (Hinweis: bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben erfolgt eine Eintragung ins Bundeszentralregister und die Erlaubnis kann entzogen werden). Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
  • Zusätzlich, bei Überprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, die beglaubigte Berufsurkunde mit einreichen.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz),
  • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprGDV 1),
  • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprGDV SH 1).

Online-Dienste

Zusatzinformation

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpraktiker-Informationspflicht gem. Art. 12 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

1. Begriffsbestimmungen

a) personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, zu Standortdaten, einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b) betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) Profiling

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h) Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i) Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k) Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Verantwortliche Stelle

Kreis Herzogtum Lauenburg

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

3. Behördlicher Datenschutzbeauftragter Kreis Herzogtum Lauenburg

Herr Dirk Benett

Gemeinsame Datenschutzstelle der kreisangehörigen Kommunen und Datenschutzbeauftragter

Große Kreuzstr. 7
23909 Ratzeburg

4. Betroffenenrechte

Welche Rechte habe ich hinsichtlich meiner Daten?

Wir weisen ausdrücklich auf die unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Rechte an dieser Stelle hin:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • und das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO.

Kann ich der Verwendung meiner Daten widersprechen und welche Folgen hat das?

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und somit verpflichtend. Die Nichtbereitstellung dieser hat zur Konsequenz, dass die von Ihnen beantragte Leistung oder gestellte Anzeige nicht bearbeitet werden kann.

Bei wem kann ich mich beschweren, dass meine Daten gespeichert werden?

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Postfach 71 16
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
Fax: 0431 988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art.78 DSGVO.


5. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Rechtsgrundlage

Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch diesen Online-Dienst ist es zu prüfen, ob die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" erteilt werden kann. Ihre personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage eines Gesetzes verarbeitet. Grundlage für die Antragstellung sind:


  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz),
  • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprGDV 1),
  • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprGDV SH 1).
19.04.2024 

Die Bereitstellung des Online-Dienstes und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch diesen Dienst erfolgt auf der Grundlage des §1 Abs. 1 Online-Zugangsgesetzes (OZG). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die genannten rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und ist somit gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO rechtmäßig.

6. Kategorien personenbezogener Daten

Im Online-Dienst werden personenbezogene Daten folgender Kategorien je nach Angabe pflichtig bzw. optional erhoben und verarbeitet:

 Personendaten (z.B.Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sterbedatum)

 Adressdaten (z.B.Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)

 Kontaktdaten (z.B.Telefonnummer (Festnetz, Mobil), E-Mail-Adresse)

 Sonstige Daten (hier: Angaben zu anhängigen Strafverfahren)

7. Beteiligte Stellen

An wen werden meine Daten weitergegeben?

7.1 Externe Stellen

  • Einwohnermeldeämter der kreisangehörigen Städte, Ämter oder Gemeinden
  • Bundesamt für Justiz (Erteilung des Führungszeugnisses)
  • Kreis Nordfriesland (Kenntnisprüfungen)

7.2 Übermittlung an einen Drittstaat oder an eine Drittorganisation

  • KEINE

8. Löschfristen

Die Daten werden für die weitere Verarbeitung durch die Kreisverwaltung in eine Papierakte übernommen. Diese Daten werden nach Ablauf der Akten-Aufbewahrungsfrist, die im Jahr nach Abschluss der Sachbearbeitung beginnt, gelöscht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

9. Profiling

Wir verzichten bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.