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Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Nr. 99001003004000

Weitere Informationen zu Gartenabfällen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Frist

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal