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Erbbaurecht

Leistungsbeschreibung

Das Erbbaurecht beinhaltet die Berechtigung auf oder unter der Oberfläche eines kreiseigenen Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu ändern.

Das Bauwerk an sich steht im Eigentum des Erbbauberechtigten (also z.B.  des Hauseigentümers); es kann daher auch vererbt oder veräußert werden.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg verwaltet derzeit rund 131 Erbbaurechte als Erbbaurechtsausgeber, wobei keine neuen Erbbaurechte mehr ausgegeben werden.