Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Nr. 99060001080000Leistungsbeschreibung
Das Angebot ganzheitlicher heilpädagogischer Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt oder abgemildert und das Kind in seiner natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Die Frühförderung erfolgt überwiegend mobil und genau dort, wo das Kind in seiner Teilhabe eingeschränkt wird oder wo Entwicklungsschritte besonders gut angebahnt werden können. Geeignete Orte sind häufig in der häuslichen Umgebung, in der Kita oder in einer heilpädagogischen Praxis.
Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an den gleichen Personenkreis und verbindet die heilpädagogische Förderung mit Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie. Zur Zeit gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg keine interdisziplinäre Frühförderstelle.
Wie läuft das Verfahren ab?
Eine Beschreibung des Gesamtplan-Verfahrens finden Sie hier in:
Um die Bedarfe zu ermitteln und zu überprüfen, ob die Ziele erreicht werden, benutzen die Träger der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein das Instrument SHIP. SHIP besteht aus mehreren Formularen:
An wen muss ich mich wenden?
Da sich die Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner häufig im Außendienst befinden, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Fachdienstes Eingliederungshilfe in Ratzeburg, Schwarzenbek oder Geesthacht. Die Kontaktdaten werden angezeigt, wenn Sie Ihren Wohnort auswählen.
Die aktuellen Reviere der Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner sind auf dieser Karte eingezeichnet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die umfassende Erstberatung sind noch keine Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung bitte an die Sekretariate.
Wenn Sie bereits vorab einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie bitte das unten verknüpfte Formular. Die Erstberatung muss auch bei bereits vorliegendem Antrag erfolgen. Damit die für Sie zuständige Fachkraft der Eingliederungshilfe sich mit Ihnen möglichst unkompliziert auf einen Termin verständigen kann, geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer auf dem Antrag an.
Falls Sie schon ärztliche Unterlagen zur Behinderung Ihres Kindes haben, halten Sie gern eine Kopie bereit oder legen Sie diese dem Antragsformular bei.
Rechtsgrundlage
Dokumente
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)