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Betreuungsbehörde

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Für die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger ist nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) die örtliche Betreuungsbehörde zuständig. Sie wirkt in Verfahren mit, in denen das Betreuungsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat und berät bei Fragen zum Betreuungsrecht. Die Betreuungsbehörde informiert Sie über vorsorgende Verfügungen sowie Möglichkeiten der örtlichen Unterstützungssysteme im Vorfeld einer Betreuung.

Geben Sie oben den Wohnort der betroffenen Person ein und Ihnen werden die für Sie zuständigen Mitarbeitenden angezeigt.

Betreuungsverein

Im Rahmen der ehrenamtlichen, rechtlichen Betreuung und Ehrenamtsförderung gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Kreis Herzogtum Lauenburg. Informieren Sie sich dort gerne zum Thema ehrenamtliche Betreuung.