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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Nr. 99016001044000

Volltext

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Der Fachdienst Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Fachgebiet Beistandschaft:

  • Beratung, Berrechnung und Beistandschaft zum Thema Kindesunterhalt
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerkärung und Kindesunterhalt
  • Auskünfte aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigungen)

 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr. Mittwochs ist die Beistandschaft telefonisch nicht zu erreichen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal