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Ordnungswidrigkeitenverfahren (nicht Straßenverkehr)

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Leistungsbeschreibung

Die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten im Fachdienst Recht findet nach Gesetzen aufgeteilt statt. Die Zuordnung erfolgt intern.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich zentral an die Straf- und Bußgeldgestelle wenden.