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Zulassungsbehörde

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Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Nr. 99089107261000

Leistungsbeschreibung

Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

  • Waffenbesitzkarte,
  • Munitionserwerbschein,
  • Waffenschein,
  • Kleiner Waffenschein,
  • Schießerlaubnis,
  • Europäischer Feuerwaffenpass,
  • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
  • sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

An wen muss ich mich wenden?

Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Fachlich freigegeben am

26.07.2023

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