Kfz: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter
Öffnungszeiten Zulassungsbehörde
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. Mit der erneuten Anmeldung wird das Kraftfahrzeug wieder auf Sie zugelassen. Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.
Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen
Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich
Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
- ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
- bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
- bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
Formulare
Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Einwilligungserklärung (nur bei Zulassung durch Dritte, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können)
Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (nur bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter)
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 12,50 € und 49,30 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.