Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge
Telefon-Hotline: 04151 8673-0
Nur mit Termin: Hier können Sie einen Termin buchen
© Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler, Zulassungsdienste und Bevollmächtigte mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Wunschkennzeichen
Änderungen von Halterdaten (Namensänderungen oder Adressänderungen ohne Kennzeichenwechsel) werden auch per Post entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier
Außerbetriebsetzung
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen (abzumelden), müssen Sie die Zulassungsbehörde nicht besuchen.
Es gibt folgende Alternativen:
-
Außerbetriebsetzung auf dem Postweg
Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Außerbetriebsetzung, die KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) per Post zuAdresse des Fachdienstes Straßenverkehr
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Informationen zu Dienstleistungen:
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung/Stilllegung)
- Kfz: Betriebserlaubnis
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Halteranfrage (Einfache Registerauskunft)
- Kfz: Kennzeichen ändern (Umkennzeichnung)
- Kfz: Kennzeichen ersetzen (bei Verlust / Diebstahl / Neusiegelung)
- Kfz: Kennzeichen für Oldtimer (H)
- Kfz: Kleines Kfz-Kennzeichen
- Kfz: Kurzzeitkennzeichen (nationales 3-5 Tageskennzeichen)
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Rotes 06er (Kennzeichen für Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz: Rotes 07er (Oldtimer-Kennzeichen)
- Kfz: Saisonkennzeichen
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter (Gebrauchtfahrzeug zulassen) - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter (Gebrauchtfahrzeug zulassen) - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
- Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
- Kfz: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Kfz: Wunschkennzeichen
- Kfz: Zulassung von Neufahrzeugen (Erstzulassung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Adressänderung mit Kennzeichenwechsel
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Namensänderung oder Adressänderung ohne Kennzeichenwechsel
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassung für Neufahrzeug
IHinweise: