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Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge  

Telefon-Hotline: 04151 8673-0

Der Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Herzogtum Lauenburg ist während der Weihnachtszeit vom

24. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 geschlossen.

Ab dem 02. Januar 2025 gelten die üblichen Öffnungszeiten.



Mit Termin: Hier können Sie einen Termin buchen

oder

ohne Termin Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr

• für Privatkunden und
• für Händler, Zulassungsdienste und Bevollmächtigte mit bis zu maximal 3 Vorgängen


Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.

Schalter für Händler und Zulassungsdienste

Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr

Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.

Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.


Wunschkennzeichen



Änderungen von Halterdaten (Namensänderungen oder Adressänderungen ohne Kennzeichenwechsel) werden auch per Post entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier


Außerbetriebsetzung

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen (abzumelden), müssen Sie die Zulassungsbehörde nicht besuchen.
Es gibt folgende Alternativen:

  • Online-Außerbetriebsetzung

  • Außerbetriebsetzung auf dem Postweg
    Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Außerbetriebsetzung, die KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) per Post zu

    Adresse des Fachdienstes Straßenverkehr

    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Der Landrat
    Fachdienst Straßenverkehr
    Kesselflickerstr. 2
    21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken




Informationen zu Dienstleistungen:

IHinweise:

Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung /-ermäßigung

Elektrokleinstfahrzeuge

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