Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge
Telefon-Hotline: 04151 8673-0
Der Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Herzogtum Lauenburg ist während der Weihnachtszeit vom
24. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab dem 02. Januar 2025 gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Mit Termin: Hier können Sie einen Termin buchen
ohne Termin Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler, Zulassungsdienste und Bevollmächtigte mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Wunschkennzeichen
Änderungen von Halterdaten (Namensänderungen oder Adressänderungen ohne Kennzeichenwechsel) werden auch per Post entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier
Außerbetriebsetzung
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen (abzumelden), müssen Sie die Zulassungsbehörde nicht besuchen.
Es gibt folgende Alternativen:
-
Außerbetriebsetzung auf dem Postweg
Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Außerbetriebsetzung, die KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) per Post zuAdresse des Fachdienstes Straßenverkehr
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Informationen zu Dienstleistungen:
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Kfz: Kennzeichen ersetzen (bei Verlust / Diebstahl / Neusiegelung)
- Kfz: Kurzzeitkennzeichen (nationales 3-5 Tageskennzeichen)
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter (Gebrauchtfahrzeug zulassen) - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter (Gebrauchtfahrzeug zulassen) - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter
- Kfz: Zulassung von Neufahrzeugen (Erstzulassung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Adressänderung mit Kennzeichenwechsel
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Namensänderung oder Adressänderung ohne Kennzeichenwechsel
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
IHinweise: