Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt grundsätzlich wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind und entscheidet von welchen Verkehrsbeschränkungen und -verboten Ausnahmegenehmigungen bzw. Erlaubnisse erteilt werden können.
Die Entscheidung darüber erfolgt nach Beteiligung der Polizei und den Straßenbaubehörden nach pflichtgemäßem Ermessen in Form von verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Verkehrsrechtliche Anordnungen können insoweit auch aufgrund von Anregungen (z.B. für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen oder Lichtsignalanlagen) und Hinweisen aus der Bevölkerung (z.B. auf überflüssige Verkehrszeichen) erlassen werden.
Zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen zählen auch Anordnungen von Markierungs- und Beschilderungsplänen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen oder Straßenneubauplanungen.
Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet außerdem über Anträge nach dem Personenbeförderungsgesetz (z.B. für den Gelegenheitsverkehr mit Taxi und Mietwagen).
Darüber hinaus nimmt die Straßenverkehrsbehörde, neben der Polizei, die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs im Kreis wahr.
Formular
Angebotene Dienstleistungen
- Ersatzausstellung der Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz beantragen
- Fahrtenbücher
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Verkehrsüberwachung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen