Führerscheinbehörde
Nur mit Termin: Terminbuchung unter 04151 8673-37
Terminanfrage: strassenverkehr@kreis-rz.de bitte geben Sie Ihr
Anliegen und eine Rückrufnummer an.
Informationen zum Führerscheinumtausch
Wenn Sie
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zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.07.2022 tauschen.
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zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 tauschen.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben oder in einem anderen Jahr geboren wurden, können Sie hier sehen, wann Sie den Führerschein tauschen müssen.
Führerscheinumtausch auf dem Postweg
Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein, ein aktuelles Passbild, eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie Ihres Führerscheins per Post an:
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst OT Lanken
Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.
Führerscheinumtausch vor Ort
Für den Besuch der Führerscheinbehörde benötigen Sie einen Termin. Sie können ihn hier buchen.
Zum Termin bringen Sie bitte diese Unterlagen mit.
Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.
Die Führerscheinbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Der Karten-Führerschein ("Umstellung" der Fahrerlaubnis)
- Ersatz-Führerschein (z. B. nach Diebstahl oder Verlust)
- Internationaler Führerschein (für Fahrten außerhalb der EU)
- Verlängerung der Klasse 2 / Klasse C/CE
- Personenbeförderungsschein (z. B. Taxi, Mietwagen oder Krankenwagen)
- Erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Sperrfrist
- Maßnahmen beim Führerschein auf Probe
- Maßnahmen nach dem Punktsystem
- Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen
- Erteilung von Fahrerkarten für das digitale Kontrollgerät
- Erteilung von Werkstattkarten für das digitale Kontrollgerät
- Erteilung von Unternehmenskarten für das digitale Kontrollgerät
- Anerkennung von Stellen für die Schulung in Erster Hilfe