Bußgeldbehörde (Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Die Bußgeldbehörde des Fachdienstes Straßenverkehr bearbeitet ausschließlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (wie zum Beispiel Verkehrsunfälle, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Park-, Rotlicht- und Überholverstöße, Drogen- / Trunkenheitsdelikte von 0,5 bis 1,09 Promille, Überschreitungen der Hauptuntersuchung etc.).
Zu den Aufgaben der Bußgeldbehörde zählen u.a.:
- Anhörung des / der Betroffenen sowie der Erlass von Verwarnungsgeldangeboten und Bußgeldbescheiden
- Entscheidung über Einsprüche
- Zahlungsüberwachung bis hin zur Anordnung der Erzwingungshaft
- Überwachung der von der hiesigen Bußgeldbehörde angeordneten Fahrverbote sowie die Verwahrung dieser Führerscheine
Wünschen Sie nähere Informationen zur Höhe eines Verwarnungs-, Bußgeldes oder der Gebühren, setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bußgeldbehörde in Verbindung oder besuchen Sie die Seiten des Kraftfahrtbundesamtes oder des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Hinweise:
Sollte gegen Sie von der hiesigen Bußgeldbehörde ein Fahrverbot angeordnet worden sein, besteht die Möglichkeit, dass Sie
- den Führerschein unter Angabe des Aktenzeichens übersenden (die Verbotsfrist beginnt dann erst mit Eingang des Führerscheins bei der Bußgeldbehörde zu laufen) oder
- den Führerschein persönlich bzw. durch eine andere Person abgeben lassen. Bitte bringen Sie dann den Bußgeldbescheid / das Aktenzeichen mit.