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Tierschutz

Nr. 99110012058000

Öffnungszeiten des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:

Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung


Der Tierschutz, seit August 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert, dient dem Schutz und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpf. Von Seiten des Kreises Herzogtum Lauenburg geschieht dies durch Überwachungsmaßnahmen nach dem Tierschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen.
 
Nach der landesrechtlichen Tierschutzzuständigkeitsverordnung liegt der Schwerpunkt der amtstierärztlichen Tierschutzaufgaben in der Überwachung von Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen und anderen gewerblichen Tierhaltungen.
 
Unter gewerblichen Tierhaltungen sind Tierzuchten, Tierhandel, Reit- und Fahrbetriebe und Zirkusbetriebe, der Tier- und Wildpark, Tierheime und -pensionen, Zoofachgeschäfte, Versuchstierhaltungen und Einrichtungen, die Hunde zu Schutzzwecken ausbilden, zu verstehen. Diese Tierhaltungen sind erlaubnispflichtig und werden regelmäßig amtstierärztlich kontrolliert.
Bei amtlich festgestellten Verstößen oder zur Verhütung künftiger Verstöße können vom Veterinäramt die jeweils notwendigen und geeigneten Maßnahmen eingeleitet werden.


Aufgaben: 





Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".