Tierschutz
Nr. 99110012058000Öffnungszeiten des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung
Der Tierschutz, seit August 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert, dient dem Schutz und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpf. Von Seiten des Kreises Herzogtum Lauenburg geschieht dies durch Überwachungsmaßnahmen nach dem Tierschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen.
Nach der landesrechtlichen Tierschutzzuständigkeitsverordnung liegt der Schwerpunkt der amtstierärztlichen Tierschutzaufgaben in der Überwachung von Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen und anderen gewerblichen Tierhaltungen.
Unter gewerblichen Tierhaltungen sind Tierzuchten, Tierhandel, Reit- und Fahrbetriebe und Zirkusbetriebe, der Tier- und Wildpark, Tierheime und -pensionen, Zoofachgeschäfte, Versuchstierhaltungen und Einrichtungen, die Hunde zu Schutzzwecken ausbilden, zu verstehen. Diese Tierhaltungen sind erlaubnispflichtig und werden regelmäßig amtstierärztlich kontrolliert.
Bei amtlich festgestellten Verstößen oder zur Verhütung künftiger Verstöße können vom Veterinäramt die jeweils notwendigen und geeigneten Maßnahmen eingeleitet werden.
Aufgaben:
- Umsetzung des Tierschutzgesetzes
- Überprüfung von Tierhaltungen
- Erteilung von Erlaubnissen zur Zucht von Tieren und/oder Handel mit Tieren, für Tierheime, Tierpensionen, Gnadenhöfe, Zirkusse und Dressurnummern, Tierbörsen und Kleintiermärkte, Zoos und Wildparks sowie Reit- und Fahrbetriebe
- Kontrolle von Züchtern und Zoohandlungen
- Aufsicht über die Tierheime und Tierpensionen
- Überprüfung zoologischer Gärten und Wildparks
- Überwachung von Tiermärkten und Tierbörsen
- Zirkusüberprüfungen
- Ausstellung von Befähigungsnachweisen und Zulassung als Transportunternehmer für Tiere nach VO (EG) 1/2005
- Stellungnahmen zu Stallbauvorhaben
- Überprüfung von Schlachtstätten
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".