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Gesetze und Förderrichtlinien für die Jugendarbeit

 Das Team rund um die Bearbeitung Ihrer Anträge wurde vergrößert.

Antrage zur Förderung der Aus- und Fortbildung, von Jugendbildungsmaßnahmen sowie zu den besonderen Fördermöglichkeiten aus dem Jugendferienwerk (Fahrtenteilnahme für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen  und/ oder auch komplette Familienurlaube) stellen Sie am besten direkt bei Frau Hoberg. Auch im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren und zur jährlichen Pauschalentschädigung für die Juleica ist Frau Hoberg Ihre richtige Ansprechpartnerin.

Für eine Beratung oder bei Rückfragen erreichen Sie Frau Hoberg montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr telefonisch unter 04541 801-0416.

Alle Anträge auf Fahrtenförderung reichen Sie am besten direkt ein bei Frau Bütow.

Sollten Sie hier Rücksprachebedarf haben, erreichen Sie Frau Bütow grundsätzlich täglich in der Zeit zwischen 12.00 und 14.00 Uhr telefonisch unter 04541 801-0645.

Bei den Anträgen zum Verdienstausfall werden wir in diesem Jahr noch von Herrn Reinken unterstützt.

Herr Reinken erreichen Sie täglich unter der Telefonnummer 04541 801-0565.

Alle Anträge können uns mit der Post oder genauso auch gern (unterschrieben) per E-Mail eireichen unter: Jugendfoerderung@kreis-rz.de

Oder Sie schicken eine Mail an die persönlichen Email-Adresse Ihrer o.g. Ansprechpartnerinnen über das Kontaktformular.

Projektförderung von Maßnahmen gegen den exzessiven Alkoholmissbrauch junger Menschen

Projektförderung von Kooperationveranstaltungen von Jugendhilfe und Schule

Anträge für Mitgliedsverbände im Ring politischer Jugend

Richtlinien zur Investitionsförderung bei Jugendräumen und Förderung der barrierefreien Einrichtungen von Jugendstätten

Zeltverleih

Der Zeltverleih wird seit dem 01.02.2013 vom Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg in Mölln durchgeführt. Mit Ihren Anfragen und Reservierungen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle : 

Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V.

Schmilauer Straße 66
23879 Mölln

Ab dem 1.1.2027 wird die Erstattung des Verdienstausfalls indes von beiden vorgenannten Kolleginnen übernommen.

 

 

Alle Anträge können uns mit der Post oder genauso auch gern (unterschrieben) per E-Mail eireichen unter: Jugendfoerderung@kreis-rz.de

Oder Sie schicken eine Mail an die persönlichen Email-Adresse Ihrer o.g. Ansprechpartnerinnen, aufgeführt oben im Cc.