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Datum: 20.04.2017

Kreis lockert Aufstallungspflicht

Der Kreis Herzogtum Lauenburg lockert die Aufstallungspflicht für Geflügel. Ab sofort dürfen die Tiere in Teilen des Kreises wieder frei gehalten werden. Die Aufstallpflicht bleibt aber in Sperr- und Beobachtungsgebieten sowie in Risikogebieten bestehen. Risikogebiete sind 500 Meter breite Streifen entlang der Elbe, des Elbe-Lübeck-Kanals und der größeren Seen. Außerdem müssen die Tiere in den Gemeinden Bälau, Klein Zecher, Mechow, Panten, Schnakenbek und Schulendorf weiterhin aufgestallt bleiben, da hier Großbestände von Geflügel gehalten werden. Sperr- und Beobachtungsgebiete sind derzeit noch im Raum Börnsen/Geesthacht, im Bereich des Schaalsees und im Bereich der Gemeinde Groß-Schenkenberg ausgewiesen.

„Seit Mitte März 2017 sind die Meldezahlen verendeter Wildvögel auch im südlichen Teil des Landes Schleswig-Holsteins rückläufig. Bei den von diesen Tieren entnommenen Proben konnte nur noch in einem geringen Anteil das hochpathogene Influenzavirus vom Subtyp H5N8 bzw. H5N5 nachgewiesen werden. Außerdem ist der Frühjahrsvogelzug bei weiteren Vogelarten im Abklingen begriffen“, begründete Kreisveterinär Dr. Bernhard Kaufhold die jetzt gelockerten Haltungsbedingungen.

Für die Bereiche, in denen die Tiere frei gehalten werden dürfen, sind zugleich Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. So darf die Fütterung und das Tränken des Geflügels ausschließlich im Stall oder unter einem Dach erfolgen. Das Tränkewasser muss Trinkwasserqualität aufweisen und darf keinem natürlichen Oberflächenwasser entnommen werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren und die Tiere dürfen keinen Zugang zu natürlichen oder künstlichen Wasserstellen haben, die auch für Wildvögel zugänglich sind.

Hier hat der Kreis die jetzt geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht veröffentlicht. Hier sind auch die Risikogebiete an den Gewässern genau beschrieben.

Für Rückfragen besteht weiterhin das beim Kreis eingerichtete Bürgertelefon, das unter der Durchwahl 04542 82283-16 bis auf Weiteres montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt ist.