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Datum: 23.03.2017

Kreis, Gemeinde und Förderverein Fähre Siebeneichen schließen Vertrag über den weiteren Betrieb

Heute, 23.03.2017, ist ein neuer Vertrag über den Betrieb und die Unterhaltung der Fähre Siebeneichen mit der Gemeinde Siebeneichen und dem Förderverein Fähre Siebeneichen e.V. ab der Fährsaison 2017 abgeschlossen worden. „Grundlage bildet die konkrete Aufgabenverteilung beim Betrieb der Fähre Siebeneichen, wonach der Förderverein Fähre Siebeneichen als Förderer und Mitausführender und die Gemeinde Siebeneichen als Unterstützerin und der Kreis als Eigentümer fungiert, der danach auch die administrative Rolle übernommen hat“ erläutert Landrat Dr. Christoph Mager das neue Vertragswerk.

Der Fährbetrieb musste aus finanziellen Gründen auf ehrenamtliche und zwei geringfügig beschäftigte Fährmänner und -frauen umgestellt werden; auch werden die Fährzeiten auf die Wochenenden sowie gesetzliche Feiertage und zu bestimmten Anlässen beschränkt.

Der reguläre Fährbetrieb beginnt in diesem Jahr am 1. April und endet am Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2017. Die Fähre verkehrt nur noch am Samstag und Sonntag. in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie an Feiertagen. In der übrigen Zeit findet kein regelmäßiger Fährbetrieb statt. Gemeinde und Förderverein sind aber berechtigt, nach eigenem Ermessen den Fährbetrieb auch außerhalb dieser Fährzeiten und Fährtage beispielsweise für Hochzeiten aufzunehmen. Anfragen wären per E-Mail zu richten an foerderverein@faehre-siebeneichen.de.

Finanziert wird der Betrieb und die Unterhaltung der Fähre Siebeneichen im Wesentlichen einerseits durch die Mittel des Fördervereins und andererseits aus den Zinserträgen des angelegten Stiftungskapitals der Stiftung Fähre Siebeneichen. Angesichts des derzeitigen und anhaltenden Zinsniveaus wird das ein schwieriges Unterfangen werden. Das wirtschaftliche Risiko des Fährbetriebs liegt ausschließlich beim Kreis, der sich zudem noch in der Konsolidierungsphase mit dem Land Schleswig-Holstein befindet.

Für die Überfahrt von Siebeneichen nach Fitzen und umgekehrt über den Elbe-Lübeck-Kanal werden in der neuen Fährsaison keine Fährentgelte von den Nutzern mehr erhoben. Stattdessen bittet der Förderverein um eine Spende für die Überfahrten. Der Verein erhofft sich von dieser Maßnahme ein Mehr an Einnahmen.

1986 hat der Kreis Herzogtum Lauenburg von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Kiel aufgrund eines Planfeststellungsbeschlusses die Fähranlage Siebeneichen mit einem Geldbetrag, der einem Sondervermögen zugeführt wurde, erhalten. Der Kreis hat zu diesem Zweck die Stiftung Fähre Siebeneichen errichtet.

In der Vergangenheit haben die Gemeinden Fitzen und Siebeneichen durch einen öffentlich-rechtlich geschlossenen Vertrag die Aufgabe des Betriebs und der Unterhaltung der Fähranlagen übernommen und diese Aufgabe letztlich dem Amt Büchen übertragen. Das Vertragsverhältnis endete am 03.10.2016. Der Kreis hat tags darauf das Eigentum an der Fähre vom Amt Büchen zurück erhalten.

Die Stiftung Fähre Siebeneichen ist eine Förder- und keine Verbrauchsstiftung, so dass das Stiftungskapital nicht angetastet werden darf; darüber wacht die Stiftungsaufsicht beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein; dadurch ist es der Stiftung Fähre Siebeneichen verwehrt, operativ tätig zu werden; sie darf auch keine Mitarbeitende anstellen und für sie tätig werden lassen.

Deshalb wurden Verhandlungen zunächst nur mit dem Förderverein und anschließend auch mit dem Bürgermeister Weber der Gemeinde Siebeneichen aufgenommen. Nur mit Hilfe der beiden ehem. hauptamtlichen Fährmänner als geringfügig Beschäftigte der Gemeinde Siebeneichen ist es möglich geworden, den Fährbetrieb künftig zu sichern. Der Förderverein verfügt über vier ausgebildete ehrenamtliche Fährmänner und –frauen, die sich abwechselnd den Fährdienst teilen werden. Die Personalkosten für die ehem. hauptamtlichen Fährmänner werden vom Förderverein an die Gemeinde erstattet.

“Ohne diese Aufgabenteilung wäre ein Vertragsabschluss mit Sicherheit nicht zustande gekommen sein. Nur gemeinsam auf Basis dieser Aufgabenteilung wird es gelingen, die Fähre Siebeneichen auch über das kommende Jahr hinaus mit Leben füllen zu können. Anderenfalls würde das das Aus des noch erlebbaren technischen Kulturdenkmals Fähre Siebeneichen bedeuten, und sie müsste ein trauriges Dasein auf dem Land fristen“ so abschließend Landrat Dr. Mager.

Die Fähre Siebeneichen ist vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein am 05.11.2015 in die Denkmalliste für die Kulturdenkmale aus geschichtlicher Zeit aufgenommen und unter Denkmalschutz gestellt worden. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die Seilzug-Fähre, die Rampen, die Bootsstege westlich und östlich des Elbe-Lübeck-Kanals und die zwei Fährglocken an den beiden Anlegestellen.

Die Wagenseilfähre hat im vergangenen Jahr ein neues Fährzeugnis erhalten, das bis zum 01.12.2020 gültig ist. Zuvor mussten Sanierungsarbeiten an der 1960 auf der Staatswerft Saatsee in Rendsburg erbauten Fähre mit einem Kostenaufwand von rd. 5.400 Euro vorgenommen werden. Der Transport der Fähre zur Hitzler-Werft nach Lauenburg/Elbe und zurück sowie für die Hauptuntersuchung schlugen noch einmal mit rd. 2.000 Euro zu Buche.

Die Fähre mit 17,48 m Länge über alles und einer Breite von 5,60 m über alles mit einer Ladefläche von 35 kann bis zu 20 Personen befördern und besitzt eine Tragfähigkeit von 5 t. Der größte Tiefgang beträgt dabei nur 0,60 m.

Der Motor, ein Farymann, mit 7 kW Leistung bedient die Seilwinde, d.h. die Fähre fährt an einem Führungsseil und hat zusätzlich ein Zugseil, an dem sie sich mit dem Motor vorwärts zieht. Wenn die Fähre außer Betrieb ist, liegen die Seile auf dem Grund des Elbe-Lübeck-Kanals. Die Fährstrecke beträgt etwa 75 m und wird in wenigen Minuten zurückgelegt.

Die Fähre Siebeneichen ist ein technisches Kulturdenkmal, das tatsächlich noch fahren kann. Zu den Fährzeiten verbindet sie die beiden Gemeinden Siebeneichen und Fitzen. Nutzer und Touristen, können mit dem Fahrrad oder Auto übersetzen und auch neben anderen attraktiven Zielen mehrere Campingplätze östlich des Kanals im großen Naturpark Lauenburgische Seen ansteuern oder aber auch den Radweg von Lübeck bis Lauenburg entlang des Kanals befahren.

Der Förderverein veranstaltet sein Anfährfest zum Saisonstart am 1. April ab 10 Uhr. Geplant ist eine Reihe von Aktivitäten rund um die Fähre. Auf seiner Homepage http://www.fähre-siebeneichen.de/ sind weitere Informationen verfügbar.