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Datum: 06.11.2023

Knickschutzprogramm Kreis Herzogtum Lauenburg - noch bis zum 30.11.2023 Antrag stellen und Förderung für 2024 sichern

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert auch im kommenden Jahr mit seinem Knickschutzprogramm die Neuanlage von Knicks mit einem möglichen Gesamtetat von bis zu 100.000 €. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. November 2023 durch Flächeneigentümer/innen beim Kreis gestellt werden.

Eine Förderung können sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Flächeneigentümer beantragen. Die Förderquote ist bei öffentlichen-rechtlichen Körperschaften jedoch auf 50% der Investitionskosten begrenzt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, deren institutionelle Aufgabe ohnehin im Bereich des Naturschutzes liegt. Das Knickschutzprogramm ist auf Dauer angelegt und die Fördersumme für die Errichtung neuer Knicks wird seit 2022 jährlich neu festgelegt. Dabei werden durch den Kreis bis zu 100 % der entstehenden Kosten für Planung und Bau übernommen.  Die landschaftspflegerischen Arbeiten (Wallbau, Bepflanzung, Wildschutzzaun, Fertigstellungspflege) werden im Falle einer Förderzusage durch den Fachdienst Naturschutz des Kreises geplant und ausgeschrieben. Die Eigentümer/innen der neuen Knicks müssen sich dafür dauerhaft für den Erhalt und die Pflege der Knicks verpflichten. In den Jahren 2022 und 2023 konnten so über 1.300 m Knick neu angelegt werden. Wie zuletzt in Müssen. Hier konnten Volker Rudolph als Verantwortlicher des Kreises und Carsten Studt (Hofleitung) und Miriam Meyer (Öffentlichkeitsarbeit) für die Louisenhof gGmbH am Donnerstag, 2. November 2023 das letzte Projekt in 2023 einweihen.

Die Finanzierung des Knickschutzprogramms des Kreises erfolgt durch Ersatzgeldzahlungen, die anstelle von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur geleistet wurden. Ziel der Ersatzgeldzahlungen ist es, die Eingriffe vor Ort wieder auszugleichen, wichtige Biotope als Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten zu schaffen und dauerhaft die durch das Knicknetz geprägte historische Kulturlandschaft im Kreis zu erhalten.

Ein Flyer zum Knickschutzprogramm, erhältlich auch auf Plattdeutsch, liegt bei den Städten und Ämtern des Kreises aus, steht aber auch unter www.kreis-rz.de/Knickschutzprogramm zum Download bereit.

Fragen zum Knickschutzprogramm beantwortet der Fachdienst Naturschutz. Bitte setzen Sie sich dazu mit Herrn Rudolph in Verbindung: Tel. 04541-888477 oder rudolph@kreis-rz.de.