Digitale Kreisverwaltung - Unterhaltsvorschusskasse stellt Antragsverfahren um
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg bietet immer mehr Behördendienstleistungen über ihr Bürgerportal unter www.kreis-rz.digital auch online an. Dazu zählen seit vergangenem Jahr auch die Dienstleistungen der Unterhaltsvorschusskasse. 15 % aller Antragstellerinnen und Antragsteller haben diesen Weg im vergangenen Jahr bereits genutzt. Aus Sicht der Kreisverwaltung darf dieser Anteil in Zukunft gerne deutlich steigen: „Die digitale Antragstellung ist sowohl für die Antragstellenden als auch für die Bearbeitung der Anträge deutlich bequemer und dabei effizienter,“ erklärt Adam Jankowski, zuständiger Fachdienstleiter. „Die Anträge können unabhängig von Öffnungszeiten von überall gestellt werden, hier kommen dann direkt digitale Daten an, die sofort weiterverarbeitet werden können, ohne sie von schriftlichen Anträgen abschreiben zu müssen.“ Dadurch werden Tippfehler oder Unklarheiten wegen schlechter Lesbarkeit vermieden, die Bearbeitungszeiten werden kürzer. Auch erforderliche Nachweise lassen sich bequem im Bürgerportal hochladen.
Da die Antragstellung über den Onlinedienst mittlerweile erprobt ist und fehlerfrei funktioniert, stellt die Unterhaltsvorschusskasse ihr Verfahren jetzt um. „Wir werden Papierformulare nur noch auf Nachfrage zur Verfügung stellen, die digitale Antragstellung soll zum Standard werden,“ erklärt Jankowski. „Wer einen Antrag stellen möchte, bekommt von der Unterhaltsvorschusskasse künftig zunächst nur noch den Internetlink zum Bürgerportal. Nur wer Schwierigkeiten bei der digitalen Antragstellung hat, etwa weil kein geeignetes Endgerät zur Verfügung steht, erhält die Antragsunterlagen noch auf dem Postweg.“
Allgemeine Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss hat die Unterhaltsvorschusskasse unter www.kreis-rz.de/uvk zusammengestellt. Ein direkter Weg zum richtigen Online-Antrag ist auch dort hinterlegt.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Ab dem 12. Lebensjahr kommen weitere Voraussetzungen hinzu, die durch die Unterhaltsvorschusskasse zu prüfen sind.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2024 monatlich:
- für Kinder unter 6 Jahren 230 Euro,
- für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 301 Euro,
- für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 395 Euro.
Viele weitere Online-Dienstleistungen der Kreisverwaltung sind unter www.kreis-rz.digital verfügbar. Das Angebot wird laufend um weitere Dienste erweitert.