29. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Lübeck
Lübeck / Kreis Herzogtum Lauenburg. Die 29. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Lübeck ist erfolgreich zu Ende gegangen. Unter den rund 500 Teilnehmerinnen aus dem gesamten Bundesgebiet waren auch die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie der Ämter Büchen, Sandesneben-Nusse und Hohe Elbgeest und der Stadt Schwarzenbek vertreten.
Zwei Tage lang stand ein zentrales und brandaktuelles Thema im Fokus der Fachkonferenz: Der zunehmende Antifeminismus und dessen gravierende Auswirkungen auf die Gleichstellung und die Demokratie. Die Teilnehmerinnen machten deutlich, dass Antifeminismus längst kein Randphänomen mehr ist, sondern sich quer durch alle gesellschaftlichen Bereiche zieht.
Ziel des Antifeminismus ist es, Frauenrechte zu beschneiden und tradierte Rollenbilder wieder aufleben zu lassen. Frauen werden diffamiert, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen und Frauen in der Öffentlichkeit angegriffen, Lehrinhalte von Schulen und Universitäten bekämpft oder die Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter infrage gestellt.
Antifeminismus bedroht die Grundsätze unserer Verfassung, heißt es in der Lübecker Erklärung, die im Rahmen der Bundeskonferenz veröffentlicht wurde. Darin wird unter anderem eine Kampagne gegen Frauenverachtung und geschlechtsspezifische Gewalt gefordert, gezielte Kinder- und Jugendarbeit zur Stärkung eines diskriminierungsfreien Zusammenlebens sowie eine konsequente Bekämpfung jeglicher Form von Antifeminismus.
Mit der Lübecker Erklärung und der Verabschiedung von mehr als 30 Anträgen richteten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten klare Forderungen an die Politik, unter anderem:
• Nationaler Aktionsplan gegen Antifeminismus
Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus auflegen, um strategisch gegen jegliche Form von Antifeminismus vorzugehen. Ziel ist es, antifeministische Tendenzen als Gefahr für die Demokratie ernst zu nehmen, Betroffene zu schützen, Aufklärung zu fördern und demokratische Errungenschaften zu sichern. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden und zentrale Bereiche wie Bildung, Politik, Forschung, Justiz und Polizei einbeziehen. Mit diesem Antrag schließen wir uns den Forderungen des Deutschen Frauenrates an.
• Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Angesichts der hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es endlich die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes sowie inklusive, flächendeckende Präventionskampagnen ab dem Kindergartenalter.
• Unterstützung von Alleinerziehenden
Gefordert wird ein Gesetzespaket zur existenziellen Unterstützung von Alleinerziehenden und zum Abbau struktureller Benachteiligungen, etwa im Steuerrecht. Die geplante Streichung des Unterhaltsvorschusses ab dem 12. Lebensjahr darf nicht umgesetzt werden. Sie würde die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern weiter verschärfen. Alleinerziehende sind überwiegend Frauen.
• Sichere und gesunde Geburten
Die Bundeskonferenz fordert einstimmig die Sicherung einer flächendeckenden Geburtshilfe, Nachbesserungen des Hebammenhilfevertrags, die Stärkung von Beleghebammen und die Schließung bestehender Versorgungslücken. Immer weniger Geburtskliniken führen zu längeren Wegen für Schwangere, gleichzeitig verlassen Hebammen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen den Beruf. Frauen und Kinder haben ein Recht auf eine gute, sichere und gesunde Geburt.
• Größere Unterstützung von Eltern und mehr Steuergerechtigkeit
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fordern eine Erhöhung des Elterngeldes, damit Gleichberechtigung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich gelebt werden können. Dafür braucht es eine Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie eine eigenständige bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil unmittelbar nach der Geburt. Zudem wurde erneut die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert.
• Entscheidungsrecht über den eigenen Körper
Die Streichung des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch ist eine langjährige Forderung der Bundeskonferenz und wurde erneut einstimmig beschlossen. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich legalisiert und betroffene Frauen entkriminalisiert werden.
Die Gleichstellungsbeauftragten aus der Region nehmen wertvolle Impulse und eine gestärkte Vernetzung aus Lübeck mit.
Ein besonderer Dank gilt Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck und ihrem Team für die gute Organisation der Bundeskonferenz.