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Datum: 21.06.2023

Der Fachdienst Naturschutz informiert: Schwalben und ihre Nester sind geschützt

Bei der Naturschutzbehörde des Kreises kommt es vor allem in den Sommermonaten öfter zu Anzeigen, weil Schwalbennester an und in Gebäuden beseitigt werden. Allein in der letzten Woche sind hier 3 Anzeigen eingegangen. Die Zerstörung von Nestern führt im einfachsten Fall zum Verlust des Brutplatzes oder schlimmstenfalls auch zum Tod der Jungvögel. Hintergrund der Zerstörungen oder auch von Maßnahmen, die eine Ansiedlung der Vögel verhindern sollen, ist meist die Verschmutzung von Fenstern und Fassaden oder darunterliegender Flächen.

Als bekannte „Mitbewohner“ unserer Häuser in Städten und Dörfern leben Schwalben und Mauersegler als Kulturfolger im weiteren Sinne schon lange mit uns Menschen in einem Lebensraum. Ursprünglich haben diese Arten alle an Felsen und Geländeabbruchkanten gebrütet, so wie die Uferschwalben dies immer noch an den Steilküsten der Ostsee tun.

Schwalben und Mauersegler sind Zugvögel, die nach einer viele tausend Kilometer langen Flugreise jedes Jahr an ihre angestammten Nistplätze zurückkehren. Dabei werden die alten Neststandorte immer wieder genutzt, ggf. auch ausgebessert oder neu gebaut. Für Nester der Schwalben wird vor allem feuchter Lehm als Baumaterial verwendet. Eine Mehlschwalbe muss so z. B. nach langer Anreise aus dem Süden Afrikas bis zu 1500 kleine Lehmkugeln an eine Hauswand kleben, um ein stabiles Nest für ihre Jungen zu bauen. Bis zu drei Bruten mit bis zu 15 Jungvögeln können darin dann in einem Jahr aufgezogen werden.

Stündlich (!) werden dazu z. B. von Rauchschwalben bis zu 600 Insekten an ihre Jungen verfüttert. Wer also keine Mücken auf der Terrasse haben möchte, sollte sich aktiv für den Schutz dieser Vögel einsetzen.

Wer sich genauer über diese Arten informieren möchte, den verweisen wir gern auf die von Schülern der Lauenburgischen Gelehrtenschule erarbeitete sehr anschauliche Informationstafel in der Besuchergarage des Kreishauses in Ratzeburg.

Der Bestand von Schwalben und Mauerseglern in Deutschland ist bereits seit einiger Zeit langfristig abnehmend, bei den Mehlschwalben z. B. mit einem Rückgang von 44 % in den letzten Jahrzehnten. Ursache für den Rückgang dieser Vogelarten ist hier neben dem Insektenschwund vor allem die Zerstörung der Nester, Vergrämungsmaßnahmen, aber auch die energetische Sanierung von Gebäuden. Auch die zunehmende Versiegelung von ländlichen Wegen und Plätzen mit dem Verlust von Pfützen mit feuchtem Lehm ist ein Problem für die Vögel. Ein spürbarer Klimawandel mit wochenlangen Trockenperioden, wie wir ihn gerade erleben, tut sein Übriges.

Alle einheimischen Vogelarten sind in Deutschland schon sehr lange geschützt. Der Vogelschutz ist neben dem Schutz von alten Bäumen eine historische Quelle des Naturschutzes, so wie wir ihn heute kennen.

Heute ist der Schutz dieser Arten in den internationalen und nationalen Regelwerken (z. B. Vogelschutzrichtlinie und Bundesnaturschutzgesetz) abgesichert.

Dabei sind nicht nur die Vögel mit ihren Jungtieren und Eiern geschützt, sondern auch die Brutplätze für sich, selbst wenn ein Nest einmal abgefallen sein sollte. Diese oft langjährig genutzten Neststandorte sind zudem ganzjährig geschützt, also auch dann, wenn die Tiere in ihrem Winterquartier in Afrika sind.

Eine Störung der Brut oder eine Beseitigung der Nester, auch im Winterhalbjahr, hat rechtliche Folgen. Dies kann z. B. ein erhebliches Bußgeld aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sein. Auch eine Anordnung zur Wiederherstellung oder Schaffung neuer Niststandorte ist möglich (siehe dazu §§ 44 und 69 Bundesnaturschutzgesetz).

In den meisten Fällen sind mögliche oder tatsächliche Verschmutzungen der Auslöser für eine Beseitigung oder Beeinträchtigung der Brutstandorte von Schwalben und Mauerseglern. Die Verschmutzungen durch Vogelkot können z. B. durch Kotbretter unter den Nestern reduziert und vermieden werden. Wer diese nicht selbst bauen möchte, findet geeignete Angebote im Fachhandel.

Beeinträchtigungen dieser Vogelarten bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen lassen sich auch vermeiden, wenn z. B. mit einer passenden Bauzeitenregelung auf die Lebensbedürfnisse der Vögel Rücksicht genommen wird. Eine Planung, die dies bereits von Anfang an berücksichtigt, ist dabei sehr hilfreich.

Bei allen Fragen oder Problemen dazu steht die untere Naturschutzbehörde (Fachdienst Naturschutz) für eine umfassende Beratung und einen fachlich und rechtlich korrekten Umgang mit diesen Vogelarten gern zur Verfügung. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme kann so auch kostenträchtige ordnungsrechtliche Verfahren vermeiden. Auch hier gilt: reden hilft.

Bei erkennbaren Verstößen gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen können Sie sich gern an den Fachdienst Naturschutz oder auch das Polizeirevier in Ratzeburg wenden.