Alte Führerscheine bleiben weiterhin gültig
Führerscheinbesitzer müssen darauf vertrauen können, dass ihre einmal erworbenen Qualifikationen Bestand haben. Das gilt auch, wenn zum Beispiel europarechtliche Vorgaben zum 19. Januar 2013 einige Veränderungen mit sich bringen.
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt alles unverändert. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig. Dies gilt für alle bisherigen Führerschein-Modelle. Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht.
Erst bis zum Ende des Jahre 2032 müssen die alten Führerschein-Modelle in den Kartenführerschein getauscht werden. Auch alle Kartenführerscheine, die noch bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt werden, müssen erst bis zum Ende des Jahres 2032 in den neuen Kartenführerschein getauscht werden.
Die Gültigkeit der Führerscheindokumente wird künftig aber auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft allerdings nur die Dokumente als solche, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument verwaltungsmäßig nur umgetauscht und hinsichtlich Foto und gegebenenfalls Namen aktualisiert. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen erfolgen – wie bisher – nicht. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u. a. für Berufskraftfahrer, Busfahrer).
Eine detaillierte Übersicht der neuen, europaweit gültigen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter www.bmvbs.de/Fuehrerschein2013.