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»Trecker-Demos« im Kreis Herzogtum Lauenburg: Veranstalter und Behörden einigen sich auf Grundregeln

Am Freitag hat die Versammlungsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg die Veranstalter der für die kommende Woche geplanten „Trecker-Demos“ zu einem Gesprächstermin zusammen mit Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr eingeladen um sich auf Grundregeln für den Versammlungsablauf zu verständigen. Kernthema war die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit während der Dauer der verschiedenen Protestaktionen. Die Versammlungsleiter erläuterten, dass sie selbst bereits Grundregeln für ihre Demonstrationen festgelegt hätten. Dazu zählen etwa, dass Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechten stets Vorrang einzuräumen ist und die gesamte Demonstration als Kolonnenfahrt, abgesehen von Pausen, permanent in Bewegung bleiben wird. Im Rahmen der Protestfahrten sollen keine Güter jeglicher Art durch die Teilnehmenden abgeladen werden. Das Blockieren von Straßen und Zufahrten ist ausdrücklich nicht vorgesehen, Rückstaus aufgrund der sich langsam bewegenden Schlepperkolonnen werden dennoch nicht zu vermeiden sein. Auch den Notwendigkeiten des Brandschutzes und des Rettungsdienstes wurde Rechnung getragen. So wurde etwa auf eine dritte Kolonnenfahrt über die Insel der Stadt Ratzeburg verzichtet.

Die größeren Kolonnen, die aus etwa 80 bis 120 Fahrzeugen bestehen sollen, werden durch die Polizei begleitet. Beginn der Kolonnenfahrten ist Montag, 08.01.2024 um 6 Uhr an den jeweiligen Startpunkten. Um 20 Uhr wollen die Versammlungsleiter ihre Versammlungen wieder auflösen. In welchem Umfang in den darauffolgenden Tagen weitere Proteste folgen sollen, wollen die Versammlungsleiter der Versammlungsbehörde gesondert mitteilen.

Auflagen oder sogar ein Verbot der Versammlungen waren für die Versammlungsbehörde aufgrund der einvernehmlichen Entschärfungen im Versammlungsablauf nicht erforderlich.

Eine Karte zu den derzeit angemeldeten Fahrten ist unter www.kreis-rz.de/Treckerdemo abrufbar.