»Leid, das man lieber verschweigt...- Misshandelt, entwürdigt, stigmatisiert: Zwangssterilisationen im Kreis Herzogtum Lauenburg 1934 - 1945
Eine Dokumentation des Kreisarchivs Ratzeburg 2016
Nach dem „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 wurden zwischen 1934 und 1945 etwa 400.000 Menschen, die sich im Zugriff des Deutschen Reichs befanden, auf Anordnung der dafür errichteten Erbgesundheitsgerichte auch ohne ihre Einwilligung unfruchtbar gemacht. Es betraf Behinderte und psychisch Kranke, Gehörlose, Blinde oder Alkoholsüchtige.
Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gab es eine Vielzahl von Fällen der Zwangssterilisation. Im Kreisarchiv Ratzeburg sind 427 Fälle aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg dokumentiert. Kreisarchivarin Cordula Bornefeld hat zu dieser schwierigen, heiklen und sensiblen Thematik eine Dokumentation erstellt. In der jetzt vorliegenden Dokumentation wurden 47 Fälle aufgearbeitet. Um die Betroffenen nicht ein weiteres Mal bloß zu stellen, wurde so viel wie notwendig anonymisiert.
Es ist ein unrühmliches Kapitel der Medizingeschichte - haben sich doch zahlreiche Ärzte zu Handlangern der nationalsozialistischen Rassenhygiene machen lassen. In Zusammenarbeit mit den Erbgesundheitsgerichten in Lübeck, Hamburg-Altona und Schwerin waren die damaligen Staatlichen Gesundheitsämter quasi Vollstrecker der von den Gerichten gefassten Beschlüsse. Dazu zählten Zwangssterilisationen zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses, ärztliche Untersuchungen zur Einhaltung der Erb- und Rassenpflege und Sippenfragebögen, aufgrund derer gezielt nach Erkrankungen in vorherigen Generationen gefragt wurde.
In der Dokumentation zeigt eine Übersicht, wie viele Menschen in den unterschiedlichen Orten des Kreises Herzogtum Lauenburg damals erfasst worden sind, welche Diagnose wie oft gestellt wurde und in welchem Beschäftigungsverhältnis die Betroffenen eventuell standen. Ergänzt wird die Dokumentation durch die Abbildung eines Intelligenzprüfungsbogens, einer Sippentafel, eines amtsärztlichen Gutachtens und des Urteils des Erbgesundheitsgerichts.
Die Auswahl der Akten stellt einen Querschnitt von gleich gelagerten und besonderen Verfahren dar. Eine Wiedergabe von Fällen, in denen ein Widerspruch erfolgreich war, dient dem Zweck, aufzuzeigen, wie schnell und wegen welcher Lappalien jemand als erbkrank beschuldigt werden konnte und wie schwer es war, ein drohendes Urteil doch noch wieder abzuwenden.
Im Gegensatz zur Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus in anderen Bereichen gilt es hier ganz besonders, die Opfer von damals zu schützen. Dennoch soll an das begangene Unrecht erinnert werden. Unrecht an Menschen, die ihr Leben lang unter einem solchen Zwangseingriff gelitten haben: denen Kinderlosigkeit, der Verzicht auf eine eigene Familie, körperliche und seelische Schmerzen und letztlich eine Stigmatisierung in einem überschaubaren örtlichen Umfeld aufgezwungen worden ist.
Die Dokumentation ist im
Am Markt 10
Kreishaus am Markt
23909 Ratzeburg
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zum Selbstkostenpreis von 8,00 € erhältlich. Interessierte können die Dokumentation aber auch
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